Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5

Sachverhalt:

Vertreters des Elternbeirats der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule kamen im Februar mit der Bitte mobile Luftreinigungsgeräte zu beschaffen auf die Gemeindeverwaltung zu.

 

Eine Förderung war zunächst nur für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen gelüftet werden können, möglich.

Seit diesem Jahr können nun auch mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion in den Klassen- bzw. Gruppenräumen zur Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung gefördert werden. In der Grundschule sind keine Räume vorhanden, die nicht ausreichend belüftet werden können. Die zwei Räume im Keller der Mittagsbetreuung, die nur kleine Fenster haben, sind mit einer RLT-Anlage inkl. Filter versehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der staatliche Förderanteil bei Grundschulen bis zu 50 %, max. 1.750 Euro je Raum, in denen die mobilen Luftreinigungsgeräte nur als Ergänzung der Fensterlüftung eingesetzt werden. Hierin sind die Anschaffungskosten enthalten, Wartung und Unterhalt sind nicht inbegriffen. Die Fördermittel werden nach Reihenfolge des Eingangs des Antrags berücksichtigt.

In den Kindertagesstätten bleibt die Regelung dabei, dass die Räume nicht hinreichend durch Fenster gelüftet werden können, da nur Oberlichter oder nur sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können, es sich um innenliegende Fachräume handelt, es sich um Räume mit RLT-Anlage mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter handelt, in denen Fenster nicht geöffnet werden können oder vergleichbare Umstände gegeben sind. In den Kindertagesstätten gibt es keine Räume, die den o. g. Kriterien entsprechen, eine Förderung ist damit ausgeschlossen.

 

Der Nutzen von mobilen Luftreinigungsgeräten ist umstritten, es gibt Befürworter und Gegner.

Eine klare Empfehlung seitens öffentlicher Stellen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Räume, die natürlich gelüftet werden können, gibt es nicht. Weiterhin ist vor allem ein Nutzen, z. B. in Kindertagesstätten, bei denen der Abstand meist nicht gewahrt werden kann, in Frage gestellt.

 

Die Gemeindeverwaltung hat CO2-Melder an die Grundschule, sowie den Kindergarten St. Cyriakus, die Kindertagesstätte Sonnenschein und die Kinderkrippe KinderReich verteilt und um viertelstündliche Dokumentation der CO2-Belastung gebeten. Nach Unterlagen des Bundesumweltamts ist eine CO2-Konzentration bis zu einem Wert von 1.000 ppm hygienisch unbedenklich, es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Zwischen 1.000 ppm und 2.000 ppm ist hygienisch auffällig, Lüftungsverhalten sollen überprüft und verbessert werden. Bei einem Wert über 2.000 ppm ist der CO2-Wert hygienisch inakzeptabel, die Belüftbarkeit des Raums muss geprüft werden, ggf. sind weitere Maßnahmen einzuleiten.

In allen Einrichtungen konnten Werte unter 1.000 ppm erzielt werden. Nur punktuell wurden Werte von 1.000 ppm überschritten, hier konnte durch angemessenes Lüftungsverhalten Abhilfe geschaffen werden. Ein höherer Wert (nach 1,75 Stunden 1.800 ppm) ist in den Schlafräumen der Kinderkrippe entstanden, da aufgrund des Geräuschpegels während der Schlafphasen nicht gelüftet wird. Allerdings ist auch hier ein Reinigungsgerät aus dem gleichen Grund heraus keine Alternative.

 

Die Gemeindeverwaltung sieht auf Grund der vorliegenden Messreihen, der Empfehlungen des Bundesumweltamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall) sowie der DGUV https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_410185.jsp) keine wesentliche Verbesserung durch Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten.

 

Weitere Versuche durch Mitglieder des Elternbeirates haben sich mit den Möglichkeiten der Belüftung befasst (Stoßlüften, Querlüften, notwendige Zyklen etc.) und diese qualitativ bewertet.

 

Verschiedene Geräte waren vor kurzem zur Ansicht und Testung in der Schule und im Kindergarten im Einsatz. Problematisch wurde hauptsächlich die Geräuschentwicklung bewertet.

 

Die Kindertageseinrichtungen haben sich aus Gründen des Platzes und des Geräuschpegels gegen Luftreinigungsgeräte ausgesprochen. Auch Lehrer und Kinder haben einen lauten Geräuschpegel zurückgemeldet.

 

Die Schulleiterin der Grundschule spricht sich für die Beschaffung von Plasmageräten für vier Räume aus, die nicht ganz so gut gelüftet werden können. Ein Gerät kostet ca. 2.500 Euro, eine Förderung erfolgt mit 50 %. Eine höhere Förderung ist nicht möglich, da die Räume tatsächlich lüftbar sind. Die Beschaffung wird dem Gemeinderat als Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit Elternbeirat und Einrichtungen entsprechend vorgeschlagen.

 

Eine nachträgliche Finanzierung zusätzlicher Geräte ist aufgrund des Fördermodells nicht möglich.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg beschafft keine mobilen Luftreinigungsgeräte für die Kindertageseinrichtungen.

Für die Grundschule werden vier Geräte beschafft.