Sachverhalt:

Rechtliche Grundlage der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen. Gemäß Art. 65 Abs. 1 Gemeindeordnung beschließt der Gemeinderat über die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung.

 

Der Haushaltsplan 2021 wurde in Zusammenarbeit mit den Sacharbeitern und dem Ersten Bürgermeister von der Kämmerei, mit Unterstützung der Auszubildenden, erstellt. Maßnahmen, die außerhalb des Tagesgeschäfts liegen, wie z. B. größere Investitionen, wurden dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Niedernberg am 13.04.2021 vorgestellt. In seiner Sitzung vom 27.04.2021 fasste dieser die Empfehlungsbeschlüsse.

 

Die Haushaltssatzung wird nach ihrer Beschlussfassung der Rechtsaufsichtbehörde, dem Landratsamt Miltenberg, vorgelegt. Das Landratsamt prüft die Satzung auf ihre Rechtmäßigkeit, eine Genehmigungspflicht einzelner Bestandteile ist nicht gegeben. Nachdem die Rechtsaufsichtbehörde auf eine Beanstandung verzichtet hat, oder aber eine Frist von einem Monat vergangen ist, wird die Satzung vom Ersten Bürgermeister ausgefertigt. Anschließend ist die Haushaltssatzung bekanntzumachen.

 

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung sind in Art. 63 Gemeindeordnung aufgeführt. Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mitsamt seinen Anlagen. Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) aus folgenden Bestandteilen:

  • Gesamthaushalt (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, je einer Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilhaushalte im Ergebnishaushalt und der Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilhaushalte im Finanzhaushalt, Übersicht der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit)
  • Teilhaushalte (inkl. Produktübersicht)
  • Stellenplan

 

Die Anlagen des Haushaltsplans sind:

  1. der Vorbericht,
  2. der mittelfristige Finanzplan
  3. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  4. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, die Kreditaufnahmen und Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, der Rückstellungen und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres
  5. der letzte konsolidierte Jahresabschluss**
  6. eine Übersicht über die aus Vorjahren übertragenden Haushaltsermächtigungen*
  7. die Wirtschaftspläne und letzten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden*
  8. eine Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 6 KommHV-Doppik*

 

* Diese Bestandteile sind im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Niedernberg nicht von Nöten, da der Haushaltsplan keine Verpflichtungsermächtigung enthält, keine Haushaltsermächtigungen von Vorjahren übertragen wurden und die Gemeinde Niedernberg kein Sondervermögen besitzt, für das eine eigene Rechnung geführt wird. Außerdem ist der Haushalt der Gemeinde Niedernberg nicht nach Budgets gegliedert.

** Der letzte fertige Jahresabschluss ist aus dem Jahr 2016 und war Anlage der Haushaltssatzung 2018 (und liegt dem Landratsamt bereits vor).


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Niedernberg in der vorliegenden Fassung.