Sitzung: 08.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 030/2021
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat hat am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
Bebauungsplans auf den Flurnummern 3211/7, 3211/13, 3211/14, 3211/19
(Teilstück), 3211/26, 3211/90 und 3211/95 gefasst. Auf den Grundstücken 3211/14
sollen 14 und auf dem Grundstück 3211/90 26 Wohneinheiten entstehen.
Im
Amtsblatt vom 28.08.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt
gemacht. Damit wurde auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt.
Mit Schreiben vom 06.05.2021 gingen folgende Bedenken von
Bewohnern der näheren Umgebung bzgl. der Bebauungsplanänderung ein:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Reinhard,
sehr
geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
wir
als die von dem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn möchten ihnen, noch im
Planungsprozess, unsere Anregungen zu diesem Investitionsobjekt mitteilen.
Grundsätzlich
sind wir der Ansicht, dass dieses Objekt mit den derzeit geplanten
Wohneinheiten viel zu groß ausfällt. Vom städtebaulichen Gesichtspunkt aus
gesehen passt es nicht in die Nachbarschaft mit seinen überwiegend Ein- bis 2
Familienhäusern. Selbst die Mehrfamilienwohnanlage gegenüber im Heckenweg
umfasst nur insgesamt 22 Wohneinheiten.
Mit
diesem Investitionsobjekt begibt sich die Gemeinde in die eigentlich nicht
gewollte Richtung von Wohnobjekten, die einseitig nur Investoren befriedigen .
(Bürgerversammlung 2019: Alternatives Bauen in Niedernberg).
Ein
weiterer Punkt, der uns sehr beschäftigt und den wir in der geplanten Form
ablehnen ist die vorgesehene Zu- und Abfahrt auf oder von diesem Gelände. Nach
unserem Wissen soll die Zufahrt zum Grundstück bzw. Tiefgarage über die
Liebigstraße erfolgen und die Ausfahrt in die Römerstraße. Hier geben wir zu
bedenken, dass sich in der Liebigstraße nur 2 Wohneinheiten befinden, die
restlichen Grundstücke werden gewerblich genutzt. Es ist von daher schwer
nachzuvollziehen, warum nicht die gesamte Erschließung über diese Straße laufen
kann. Nachbarschaftliche Belange wie Verkehrs- und Lärmbelastung sind, hier
speziell in den Abendstunden, kaum zu erwarten – im Gegensatz zu der Ausfahrt
in die Römerstraße. Weiter geben wir zu bedenken, dass die Römerstraße Teil des
sehr stark frequentierten Fernradweges Main ist. Aus unserer Sicht wird hier
unnötigerweise eine Gefährdungsstelle geschaffen, die zudem Schilder und entsprechende
Gestaltung der Ausfahrt erfordert. Unklar ist uns dabei auch, ob wegen
verkehrsrechtlichen Bedenken auch gegenüber der Ausfahrt Parkplätze wegfallen
müssten.
Wir
bitten diese Bedenken rechtzeitig in Ihre Überlegungen und in die Planungen des
Bauherren einfließen zu lassen.“
Die
Gebäude der Römerstraße 44 bis 48 haben im Bebauungsplan eine
Dreigeschossigkeit mit Satteldach, sowie einer Traufhöhe von 9 Metern. Die
Grundfläche der Grundstücke beträgt insgesamt 1.738 m².
Die
Gebäudehöhe im jetzigen Plan beträgt im Außenbereich 7,20 Meter und
zurückversetzt 9,60 Meter, so dass faktisch wie auch visuell keine höhere
Bebauung möglich ist. Die Grundfläche der Grundstücke beträgt nur für die
Römerstraße 77 a bereits eine Größe von 2.908 m², so dass mehr Wohneinheiten
als im Vergleich herangezogenen Wohnkomplex kein Problem darstellen. Eine
Nachverdichtung zur Wohnraumschaffung ist kommunalpolitisches Ziel. Die
städtebauliche Vertretbarkeit ist bei den vorliegenden Planungen
berücksichtigt. Stellplätze werden im ausreichenden Anzahl geschaffen.
In
den Vorüberlegungen zur Bebauungsplanänderung wurden bereits Gespräche mit den
im Verfahren unmittelbar beteiligten Grundstückseigentümern geführt. Gerade
auch um die Verkehrsströme zu entzerren, wurde gemeinsam die Lösung erarbeitet
die Einfahrt über die Liebigstraße und die Ausfahrt über die Römerstraße
abzuwickeln. Damit sollen Begegnungsverkehr mit der Ein- und Ausfahrt auch in
der Liebigstraße reduziert werden (Nutzung durch Kirchen- und Gemeindebesucher).
Der Verkehr auf der Römerstraße stellt im Gegensatz zur Vergangenheit keine
Mehrbelastung dar. Aktuell handelt es sich noch um ein Gewerbegebiet, in
welchem Verkehr zur Tagesordnung gehört. Zu Zeiten des HL-Marktes war
sicherlich ein noch höheres Verkehrsaufkommen gegeben. Mit der reinen Ausfahrt
aus der Tiefgarage reduziert sich der Verkehr auch auf der Römerstraße.
Das
Wegfallen von vorhandenen Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Seite ist aus
Gründen des Baus nicht beabsichtigt.
Beschluss:
Die Bedenken der Bewohner der näheren Umgebung werden zur Kenntnis
genommen. Die geplante Splittung der Zu- und Abfahrt über Liebigstraße bzw.
Römerstraße wird beibehalten. Auch andere Änderungen erfolgen nicht.