Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.01.2021, eingegangen am 22.01.2021, beantragt der Boulefreunde Niedernberg e. V., einen Zuschuss für den Bau einer Lagerhalle:

 

„Im Laufe der Jahre hat sich doch viel Gerätschaft und Trainingsuntensilien angesammelt die in allen möglichen Bereichen untergebracht sind. Um diese zentral unterzubringen beabsichtigt der Bouleverein den Bau einer kleinen Lagerhalle (4x7mtr) mit überdachtem Freisitz im hinteren Teil der Anlage.

Unser Boulegelände zählt zu den schönsten Anlagen dieser Art in Deutschland. Mittlerweile haben wir 32 Spielbahnen auf denen 192 Spieler gleichzeitig spielen können. Damit haben wir jetzt die Voraussetzung geschaffen eine Deutsche Meisterschaft in dem Boulepark auszurichten. Um den Teilnehmern und Besuchern bei schlechter Witterung einen überdachten Aufenthaltsplatz zu bieten, wird auf 2 Seiten der Halle ein 3mtr breiter Streifen mit überdacht. Aufgrund der Corona Bestimmungen sind auch uns im letzten Jahr sämtliche Einnahmequellen genommen worden. Dadurch ist dieser finanzielle Kraftakt von Vereinsseite aus nur schwer zu stemmen.

Die geplante Bausumme beträgt 20.908 Euro. Die anfallenden Arbeiten werden komplett vom Verein übernommen, so dass noch ca. 50% Materialkosten anfallen.

Mit diesem Antrag bitten wir um einen finanziellen Zuschuss seitens der Gemeinde.“

 

Beim Baukostenzuschuss nach § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gemeinderat zu treffen ist.

In der Regel unterstützt die Gemeinde Niedernberg die örtlichen Vereine mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten. Die Verwaltung schlägt vor hier ebenso zu verfahren und dem Boulefreunde Niedernberg e. V. einen Zuschuss von maximal 5.250 Euro in Aussicht zu stellen.

 

Das Bauordnungsrecht wird unabhängig von der Zuschussgewährung geprüft.


Beschluss:

Dem Boulefreunde Niedernberg e. V. wird für den Bau einer Lagerhalle ein Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten, max. 5.250 Euro gewährt.