Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Die Gemeindeverwaltung hat sich Ende Juni mit Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung bzgl. der geltenden Parkregelung in der Hauptstraße besprochen. Hier kommt es immer wieder zu Engpässen beim Busverkehr, auch sind schon einige Unfälle mit Bussen passiert. Die Busse haben aufgrund des Parkverhaltens keine Ausweichmöglichkeiten. Das Busunternehmen hat zwischenzeitlich bereits mitgeteilt, dass bei unveränderter Parksituation die Busstrecke so nicht beibehalten werden könne.

In Halteverbotszonen ist es zulässig unmittelbar zwischen zwei eingezeichneten Parkplätzen vor der eigenen Hofeinfahrt zu parken. Ist die Distanz zwischen zwei eigenzeichneten Parkflächen größer als für ein Auto darf dort nicht geparkt werden. Eine Ausnahme stellt die Parkbucht auf Höhe der Hausnummern 42/44 dar, hier kann auch vor den Hofeinfahrten geparkt werden.

 

Die Gemeindeverwaltung hat dies im vorhandenen Plan kenntlich gemacht (eingezeichnete Parkflächen blau; Parken vor der Hofeinfahrt orange).

Die Gemeindeverwaltung informiert alle Anwohner mittels Informationsschreiben. Die KVÜ wird anschließend mit der Ahndung von Verkehrsverstößen beginnen. Sollte dennoch keine nachhaltige Verbesserung für den Busverkehr eintreten, müssen ggf. einzelne Parkstellen entfernt werden.