Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportzentrum“ unter der Nr. 01.05 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 12230/3 und 12230/10 die Errichtung einer Minigolfanlage sowie weitere Lagerfläche für die Narrhalla ermöglicht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 07.05.2021 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu äußern.

 

Es sind keine Einwendungen eingegangen.

 

Aufgrund der geplanten Errichtung von Fitnessgeräten schlägt die Gemeindeverwaltung vor, den Geltungsbereich auf die Fl.Nr. 12230/14 auszudehnen. Die dazwischenliegende Fläche könnte für Freizeit und Erholung gestaltet werden.

Für den NCV wurde ein Baufenster eingeplant, welches den Bau eines Gebäudes oder die Aufstellung von Containern ermöglicht.

Der Teilbereich der Fl.Nr. 11442 (Großwallstädter Straße) wird ebenfalls Bestandteil.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss inkl. der Ausweitung des Geltungsbereichs zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kultur- und Sportzentrum“ Nr. 01.05 vom 22.07.2021. Die im Aufstellungsbeschluss umgriffene Fläche wird durch diesen Beschluss erweitert, die Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf die Fl.Nr. 12230/3 (Teilfläche), 12230/10, 12230/14 und 11442. Neben der Errichtung einer Minigolfanlage, sowie Flächen für die Narrhalla, sollen Flächen für Freizeit und Erholung mit z. B. der Anbringung von Fitnessgeräten ermöglicht werden. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.