Sitzung: 27.07.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 082/2021
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und
Sportzentrum“ unter der Nr. 01.05 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch
die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 12230/3 und 12230/10 die
Errichtung einer Minigolfanlage sowie weitere Lagerfläche für die Narrhalla
ermöglicht werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans
wurde im Amtsblatt vom 07.05.2021 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren
ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der
Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu
äußern.
Es sind keine Einwendungen eingegangen.
Aufgrund der geplanten Errichtung von Fitnessgeräten schlägt
die Gemeindeverwaltung vor, den Geltungsbereich auf die Fl.Nr. 12230/14
auszudehnen. Die dazwischenliegende Fläche könnte für Freizeit und Erholung
gestaltet werden.
Für den NCV wurde ein Baufenster eingeplant, welches den Bau
eines Gebäudes oder die Aufstellung von Containern ermöglicht.
Der Teilbereich der Fl.Nr. 11442 (Großwallstädter Straße) wird ebenfalls Bestandteil.
Die Verwaltung empfiehlt, den Billigungs- und
Auslegungsbeschluss inkl. der Ausweitung des Geltungsbereichs zur Fortführung
des Verfahrens zu fassen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kultur-
und Sportzentrum“ Nr. 01.05 vom 22.07.2021. Die im Aufstellungsbeschluss
umgriffene Fläche wird durch diesen Beschluss erweitert, die
Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf die Fl.Nr. 12230/3 (Teilfläche),
12230/10, 12230/14 und 11442.
Neben der Errichtung einer Minigolfanlage, sowie Flächen für die Narrhalla,
sollen Flächen für Freizeit und Erholung mit z. B. der Anbringung von
Fitnessgeräten ermöglicht werden. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.