Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 6987, Römerstraße 1 und Fl.Nr. 7000/62, Römerstraße 5, haben einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Auf den Grundstücken soll eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.

 

 

Auf den umliegenden Grundstücken wäre ebenfalls eine rückwärtige Bebauung möglich. Aufgrund dessen umfasst der Aufstellungsbeschluss alle in diesem Gebiet liegenden Grundstücke. Mit den Grundstückseigentümern wird der Umfang der Änderung auf dem jeweiligen Grundstück noch abgeklärt.

 

 

Eine Nachverdichtung der bebauten Ortslage, zur Schaffung von neuem Wohnraum, wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde unterstützt.

Die Antragsteller haben sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Dem Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.12, Römerstraße 1 bis 7, Waldweg 2 und Fl.Nr. 6994, vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB stattfinden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 03.12 für die Fl.Nrn. 6978, 6987, 6990, 6994, 7000/60, 7000/62 und 7000/104, dahingehend, dass auf den Grundstücken eine zusätzliche Bebauung möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.