Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinden erheben zur Kostendeckung ihrer Einrichtungen Gebühren. Die Gemeinde Niedernberg hat die Gebührenhöhe für das Einleiten von Abwasser (Kanal) in ihrer Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung geregelt.

 

Die zu erhebenden Gebühren sind kostendeckend zu kalkulieren, das heißt, dass durch die Gebühren weder eine Unterdeckung noch ein Gewinn der Gemeinde entstehen darf. Die Gebührenerhebung erfolgt unabhängig von anderen Einnahmen (z. B. Steuern).

 

Die Gemeinde Niedernberg kalkuliert alle vier Jahre die Gebühren neu. Der letzte Gebührenkalkulationszeitraum (2016, 2017, 2018 und 2019) hat bereits geendet.

 

Für die Neukalkulation werden die tatsächlichen Ausgaben aus dem vergangenen Kalkulationszeitraum den Einnahmen aus diesem Zeitraum gegenübergestellt. Das hieraus entstehende Ergebnis wird der Kalkulation für die nächsten vier Jahre vorangestellt. Weiterhin werden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die kommenden vier Jahre herangezogen.

 

Folgende Punkte spiegeln sich in der neuen Gebühr wider:

·         Der vorhergehende Kalkulationszeitraum hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 397.047,95 € abgeschlossen.

·         Die im letzten Kalkulationszeitraum erforderliche Veranschlagung von kalkulatorischen Zinsen (auch im Nachkalkulationszeitraum) ist nicht mehr erforderlich.

·         Der Wasserverbrauch hat sich auf 225.000 m² (vorher 210.000 m²) erhöht.

 

Entwicklung der Kanalgebühr

Gebühr je m³

2012-2015

2016-2019

2020-2023

Kanalgebühr

3,10 €

3,80 €

3,12 €

 

Die neue Gebühr wird in der heutigen Sitzung in Form einer Satzung beschlossen. Die Satzung tritt, wie durch die letzte Änderungssatzung angekündigt, rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. Die neue Gebühr wird damit rückwirkend ab dem 01.05.2020 verrechnet.

 

Im vergangenen Jahr wurde aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse die bisherige Gebühr als vorläufig weitergeltend erhoben. Die Abrechnung im Mai 2021 ist bislang nicht erfolgt, da die Jahresabschlüsse in greifbarer Nähe standen. Mit dieser Abrechnung erfolgt auch eine Rückrechnung für die erfolgten Abschläge im letzten Abrechnungsjahr (Mai 2020 bis April 2021).

 

Dem Beschlussvorschlag ist die Änderungssatzung angefügt.


Beschluss:

Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg

 

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995, zuletzt geändert am 01.04.2020, wird wie folgt geändert:

§ 10 erhält in Abs. 1 folgende Neufassung:

(1) 1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,12 € pro m³ Abwasser.

§ 2

1Die Satzung tritt zum 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Vorgängerversion vom 01.04.2020 außer Kraft.