Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12

Sachverhalt:

In § 2 (2) Nr. 7 (III) der Vereinbarung ist aufgrund Anregungen aus dem Gemeinderat folgender Passus vorgesehen:

„Die Gemeinde Niedernberg wird 1 Jahr vor Beginn des Rückbaus der Baustraßenteile vom WNA von dieser Maßnahme unterrichtet, um die Möglichkeit zu erhalten, ein eigenes öffentlich-rechtliches Verfahren für die dauerhafte Errichtung einer Straße in dem Bereich zu beantragen. Sofern die Gemeinde Niedernberg Baurecht erhält, wird die Baustraße in dem dann aktuellen Zustand ohne weitere Auflagen und Bestimmungen übergeben. Alle sich daraus ergebende Kosten (z.B. für zusätzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gehen zu Lasten der Gemeinde Niedernberg.“

 

Mit der Aufnahme des Passus in den Vertrag verliert die Gemeinde Niedernberg nichts. Am Ende der Baumaßnahme muss die Thematik nochmals behandelt und dann entschieden werden, ob die Baustraße entfernt oder beibehalten werden soll.


Beschluss:

Der Passus über die Option der Beibehaltung der Baustraße verbleibt in der Vereinbarung.


Abstimmungsvermerke:

Jeweils eine Nein-Stimme von Peter Reinhard und Christian Uhrig.