Sitzung: 27.07.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12
Vorlage: 090/2021/1
Sachverhalt:
In § 2 (2) Nr. 7 (III) der Vereinbarung ist
aufgrund Anregungen aus dem Gemeinderat folgender Passus vorgesehen:
„Die Gemeinde Niedernberg wird 1 Jahr vor
Beginn des Rückbaus der Baustraßenteile vom WNA von dieser Maßnahme
unterrichtet, um die Möglichkeit zu erhalten, ein eigenes öffentlich-rechtliches
Verfahren für die dauerhafte Errichtung einer Straße in dem Bereich zu
beantragen. Sofern die Gemeinde Niedernberg Baurecht erhält, wird die Baustraße
in dem dann aktuellen Zustand ohne weitere Auflagen und Bestimmungen übergeben.
Alle sich daraus ergebende Kosten (z.B. für zusätzliche Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen) gehen zu Lasten der Gemeinde Niedernberg.“
Mit der Aufnahme des Passus in den Vertrag
verliert die Gemeinde Niedernberg nichts. Am Ende der Baumaßnahme muss die
Thematik nochmals behandelt und dann entschieden werden, ob die Baustraße
entfernt oder beibehalten werden soll.
Beschluss:
Der Passus über die Option der Beibehaltung der Baustraße verbleibt in der Vereinbarung.
Abstimmungsvermerke:
Jeweils eine Nein-Stimme von Peter Reinhard und Christian Uhrig.