Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Der in der Sitzung des Gemeindesrats vom 18.05.2021 beschlossene Haushalt enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Dennoch ist die Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen (Art. 65 Abs. 2 GO) und wird frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsicht amtlich bekanntgemacht, solange die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet (Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO).

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung ging mit Schreiben vom 02.08.2021 am 04.08.2021 bei der Gemeinde Niedernberg ein. Im Schreiben wird – wie auch bereits seitens der Gemeindeverwaltung erfolgt – darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu noch nicht abschätzbaren Veränderungen der Haushaltslage kommen kann.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 20.08.2021. Die Haushaltssatzung inkl. Anlagen ist auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg einsehbar.