Sitzung: 21.09.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 101/2021
Sachverhalt:
Das
geplante Bauvorhaben liegt im Bereich der dritten Änderung zur Erweiterung des
Bebauungsplans „Industriegebiet Stix“. Die Antragstellerin beabsichtigt den
Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle / Zelthalle. Diese dient der
Überdachung (Wetterschutz) von Ersatz- und Maschinenteilen, die heute im Freien
gelagert werden. Die Halle wird nicht beheizt.
Bauliche Anlage:
Laut
Bebauungsplan sind nur Zelthallen, fliegende Bauten, Lager- oder
Stellplatzflächen sowie Anlagen, die keiner Gründung bedürfen, zulässig. Auf
der Fl.Nr. 4578/2 darf die Größe einer Zelthalle 600 m² nicht überschreiten.
Die
vorgeschrieben Maximalgröße einer Zelthalle wird mit 1.008,75 m² um 408,75 m²
überschritten.
Hierfür
wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Grundflächenzahl:
Die
Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die
zulässige Grundfläche ist der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen
Anlagen überdeckt werden darf. Im Bebauungsplan „Industriegebiet Stix“
beträgt die GRZ 0,8.
Die
GRZ mit 0,79 wird nicht überschritten.
Nachbarbeteiligung:
Die
benachbarten Grundstückseigentümer haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Die NOREDO GmbH & Co. KG ist eine Tochterfirma der Firmen ABI und Heichel Immobilien GmbH & Co. KG.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o. g. Bauvorhaben sein Einverständnis nach § 36 Abs. 1 BauGB.