Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Seitens der Bevölkerung wurden folgende Ideen auf den Feedbackbögen angegeben:

Asphaltierung der Hochgasse

 

Die Gemeindeverwaltung nimmt Stellung:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.05.2015 wurde diese Thematik schon einmal behandelt. Die Mitteilungsvorlage lautete:

„Aufgrund einer Anfrage aus dem Gemeinderat wurden die Kosten für einen „ordnungsgemäßen“ Ausbau der Hochgasse eruiert.

Die Verwaltung hat das Büro Jung beauftragt, Kosten für einen Ausbau der Hochgasse in Asphalt als Kostenschätzung zu ermitteln. Bei einem Ortstermin wurde am 27.03.2015 der mögliche Ausbau besprochen.

Die Kostenschätzung beinhaltet das Auskoffern der Fahrbahn von Einmündung Stadtweg bis Höhe Pumpstation, Setzen von Leistensteinen an den freien Grundstücksrändern, Aufbringen einer Asphalttragschicht und einer Asphaltdeckschicht.

Die Kosten wurden vom Büro Jung auf ca. 60.000 € geschätzt. Eine Zusammenstellung der Kosten wird der Gemeinde noch vorgelegt.

Von Seiten der Verwaltung ist noch zu prüfen, ob die Anwohner einen Erschließungsbeitrag zu einer solchen Maßnahme leisten müssten.

Am 16.04.2015 ging mittlerweile ein Brief an den Bürgermeister im Rathaus ein, in dem sich 10 Anwohner ausdrücklich gegen einen Ausbau als Asphaltstraße aussprechen, da sie befürchten, dass dann in der Hochgasse schneller gefahren wird. Die Anwohner bitten vielmehr darum, dass auf Höhe der Pumpstation zwei herausnehmbare Pfosten eingebaut werden, damit die Hochgasse nicht mehr als Durchgangsstraße für PKWs zum Main genutzt wird.

Am 27.04.2015 ging eine E-Mail im Rathaus ein, in der eine Anwohnerin ausdrücklich um einen Ausbau der Hochgasse in Asphalt bittet. Sie begründet ihr Anliegen damit, dass der schöne Platz am Main (Bubenbadeplatz) für Rollstuhlfahrer alleine nicht zu erreichen sei und die Staubentwicklung sehr stark sei. Durch den Ausbau der Hochgasse könnten Rollstuhlfahrer die Straße selbstständig nutzen und die Staubbelastung würde abnehmen.“

Die Thematik des Ausbaus wurde aufgrund der differierenden Wünsche bislang nicht weiterverfolgt.

Die damalige Prüfung der Sachbearbeiterin für Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht kam zu dem Ergebnis, dass bei einem erstmaligen Ausbau einer Fahrbahn Erschließungsbeiträge erhoben werden müssten. Alle Anlieger, auch welche bereits über die Turmgasse erschlossen sind, wären beitragspflichtig. Eine aktuelle Prüfung hat nicht stattgefunden.

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die betroffenen Anlieger nach ihren Wünschen zu fragen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung herbeizuführen.


Beschluss:

Die betroffenen Anlieger sollen nach ihren Wünschen gefragt werden.