Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ und am 27.07.2021 den dementsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“, bei welchem der Plan an die tatsächliche Beschaffenheit angepasst wird. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ in der Fassung vom 22.07.2021 fest.