Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat den Tagesordnungspunkt zur Entscheidung über die Gestaltung der Oberfläche des Dorfplatzes am 16.11.2021 vertagt und eine vorherige Vermessung des Platzes eingefordert. Diese ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Die Vermessung hat bis zu 50 cm Höhenversatz als Ergebnis. Dies bedeutet ein Gefälle von bis zu 3,5 % über den gesamten Dorfplatz. Reduziert man das Gefälle auf z. B. 2 %, entsteht ein Absatz von 20 cm.

 

In der vergangenen Gemeinderatssitzung konnte kein Beschluss herbeigeführt werden. Sowohl die Pflasterung der Fläche, als auch die Ausführung mit wassergebundener Decke wurden abgelehnt. Dem Gemeinderat wird der Beschluss nochmals zur Entscheidung vorgelegt.


Beschluss:

Der Dorfplatz soll gepflastert werden.

 

oder

 

Der Dorfplatz soll mit wassergebundener Decke und einem Absatz zur Begradigung der Fläche ausgeführt werden.