Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2002 wird dem Musikcorps FFW Niedernberg e. V. jährlich Ein Zuschuss zu den Ausbildungskosten in Höhe von 4.500 Euro ausgezahlt.

 

Im Dezember 2020 wurde in die Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit der folgende Passus aufgenommen:

§ 9 Musikunterricht

(1) Förderfähig sind Musikschüler/-innen mit Hauptwohnsitz in Niedernberg, bis ein-schließlich des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, die eine kommunale, staatliche oder ortsansässige Musikschule besuchen. Die Förderung eines Musik-schülers/einer Musikschülerin umfasst maximal fünf Jahre.

(2) Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten.

(3) Der Antrag zur Auszahlung dieses Zuschusses ist formlos zusammen mit der entsprechenden Jahresrechnung sowie Angabe einer Bankverbindung bei der Gemein-de Niedernberg einzureichen.

(4) Der Antrag ist bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres für das laufende Jahr bzw. das zurückliegende Schuljahr zu stellen.

(5) Der pauschale Zuschuss beträgt 20 % der Jahresgebühr, max. 120 Euro im Jahr bzw. 10 Euro im Monat je Musikschüler/-innen.

(6) Der Musikunterricht beim Musikcorps Niedernberg wird separat gefördert und ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

 

Die Regelung, dass der Musikcorps von der Regelung ausgeschlossen ist, da dieser separat gefördert wird, wurde in Rücksprache mit den Vertretern des Musikcorps FFW Niedernberg e. V. vorgenommen.

 

Am 21.11.2021 ging folgender Antrag des Musikcorps FFW Niedernberg e. V. bei der Gemeindeverwaltung ein:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard, lieber Jürgen,

 

wie bereits in einem persönlichen Gespräch am 16. November 2021 dargestellt, bitten wir, das Musikcorps Niedernberg um eine Erhöhung des Ausbildungszuschusses für die musikalische Ausbildung unserer jungen Musikerinnen und Musiker.

 

Begründung:

Die Gemeinde Niedernberg fördert seit 2002 jährlich die musikalische Ausbildung im Musikcorps mit einem Betrag von 4.500 Euro. Dafür sind wir sehr dankbar und dieser Zuschuss hat dazu beigetragen, dass sich unsere beiden Orchester, das Jungendmusikcorps und das große Orchester musikalisch gut weiterentwickeln konnten.

 

Durch organisatorische Veränderungen der Musikschule Obernburg und durch die Kostensteigerung in der Zeit seit 2002 sind die Ausbildungskosten für die einzelnen, qualifizierten Ausbilder allerdings inzwischen so stark gestiegen, dass ein Kostenrahmen erreicht ist, der zunehmend für die Eltern der Kinder eine finanzielle Belastung darstellt, die schwer zu tragen ist.

 

In der Folge treten zunehmend Kinder trotz großem Interesse schlicht aus finanziellen Gründen keine Ausbildung mehr an. Das kann auch für uns als musizierender Verein mittelfristig zu einem deutlichen Zukunftsproblem werden.

 

Zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Betrags von 4.500 Euro hatten wir durchschnittliche Ausbildungskosten von 200 Euro jährlich. Inzwischen zahlen wir für die günstigste Ausbildung 530 Euro, für die Masse der Ausbildung aber von 729 bis 912 Euro.

 

Diese Ausbildungskosten müssen wir zu ganz großen Teilen an die Eltern der Auszubildenden weiterreichen. Am Ende des Jahres vergüten wir dann, wenn die Auszubildenden die Ausbildung nicht mutwillig und lange Zeit versäumt haben, 25 % des Betrages als unseren Vereinsanteil zurück.

 

Wir möchten den Vorschlag machen, dass sich die Gemeinde mit einem festen Betrag zusätzlich an jeder Ausbildung (derzeit 29 Instrumentenausbildungen) beteiligt und das dann dieser Beitrag direkt gegenüber den Eltern als Beitrag der Gemeinde deklariert und von den Kosten der Eltern abgezogen wird.

 

Die Liste der Auszubildenden und die uns verrechneten Kosten legen wir diesem Schreiben bei mit der Bitte, die Namen der Auszubildenden vertraulich zu behandeln.

 

Für eine weitere, differenzierte Darstellung der Problematik stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Gleichzeitig bedanken wir uns für das „ständig offene Ohr“ und die gute Unterstützung des Bürgermeisters und der Gemeinde bei der Ausübung unserer Vereinsarbeit und verbleiben.“

 

Nach Rücksprache mit dem Antragsteller soll die Bezuschussung nicht analog der Satzungsregelung ablaufen. Vielmehr soll der Zuschuss von der Gemeinde an den Verein gezahlt werden. Dieser verrechnet den Eltern dann den geringeren Betrag weiter.

 

Auf dieser Basis schlägt die Gemeindeverwaltung bzgl. der Zuschusshöhe vor analog der Satzung zu verfahren. Entsprechend müsste das Musikcorps der Gemeindeverwaltung zum Jahresende hin eine Liste mit allen Auszubildenden, deren Ausbildungskosten sowie einer Bestätigung in welchem Zeitraum diese an der Ausbildung teilnahmen, einreichen. Die Gemeinde bezuschusst 20 % der Jahresgebühr, max. 120 Euro im Jahr bzw. 10 Euro im Monat je Musikschüler/-innen.


Beschluss:

Das Musikcorps erhält ab dem Jahr 2022 eine, zum bestehenden Fixbetrag in Höhe von 4.500 Euro, zusätzliche Förderung der Ausbildungskosten. Das Musikcorps reicht hierfür zum Jahresende eine Liste mit allen Auszubildenden, deren Ausbildungskosten sowie einer Bestätigung in welchem Zeitraum diese an der Ausbildung teilnahmen, ein. Die Gemeinde bezuschusst 20 % der Jahresgebühr, max. 120 Euro im Jahr bzw. 10 Euro im Monat je Musikschüler/-innen.


Abstimmungsvermerke:

Josef Scheuring nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.