Sachverhalt:

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Niedernberg gehört der Region 1, Bayerischer Untermain, an. Ziel soll sein, dass alle BürgerInnen in Bayern die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben.

 

Mit Mail vom 23.12.2021 bindet der Regionale Planungsverband die Gemeinden in die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern ein. Der Mail ist das Schreiben vom 20.12.2021 des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beigefügt. Die Gemeinden sind hierbei zu beteiligen und haben die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Da auch der Regionale Planungsverband Stellung nimmt, bittet dieser um eine frühere Stellungnahme und Abdruck an diesen.

 

Die Unterlagen zur Teilfortschreibung können online eingesehen werden (https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/). Die Teilfortschreibung umfasst die Themenfelder

-       Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

o   Stärkung des ländlichen Raums

o   Entlastung der Verdichtungsräume

o   Aktualisierung der Gebietsabgrenzung zu den LEP-Gebietskategorien ländlicher Raum und Verdichtungsraum

-       Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

o   Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Wassermanagement

o   effiziente Flächennutzung/Flächensparen

o   Regionalisierung der Energiewende

-       Für nachhaltige Mobilität

o   Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs

o   Ausbau des überörtlichen Radverkehrs

o   bedarfsgerechter Ausbau und Erhalt des überörtlichen Straßennetzes

 

In einigen Formulierungen findet eine Zentralisierung der Angebote auf größere Einheiten statt. Die Gemeindeverwaltung Niedernberg sieht hier eine Begrenzung der Entwicklungsmöglichkeiten. Im Folgenden Beispiele, die eine Einschränkung mit sich ziehen und somit nachteilig für Kommunen werden können:

 

2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums „Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass die Daseinsvorsorge in angemessenem Umfang und angemessener Qualität gesichert und die erforderliche Infrastruktur schwerpunktmäßig in den Zentralen Orten des ländlichen Raums weiterentwickelt wird“

 

3.1.1 unter Integrierte Siedlungsentwicklung, vierter Punkt „Die Ausweisung größerer Siedlungsflächen soll überwiegend an Standorten erfolgen, an denen ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden ist oder geschaffen wird.“

 

3.1.2 unter Abgestimmte Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung „Die Ausweisung neuer Siedlungsflächen soll vorrangig an Standorten mit leistungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgen.“

 

Weiterhin sind im Entwurf Formulierungen beinhaltet, welche Abstimmungen mit den Nachbarkommunen fordern. Die Gemeindeverwaltung sieht es nicht als zielführend an alle Entwicklungen mit den Nachbarkommunen abstimmen zu müssen. Im Rahmen der Beteiligung im Bauleitverfahren ist dies ohnehin bereits gegeben.

 

3.1.1 unter Integrierte Siedlungsentwicklung, dritter Punkt „Die Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll abgestimmt erfolgen. Auf der Grundlage interkommunaler Entwicklungskonzepte kann ein Ausgleich zwischen Gemeinden stattfinden.“

 

Auch Bürger und Bürgerinnen können sich am Verfahren beteiligen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg regt an, die Formulierungen, welche Versorgungen zentralisieren und Entwicklungen von Gemeinden einschränkt, in der bisherigen Formulierung zu belassen bzw. anzupassen.

Weiterhin schließt sich die Gemeinde Niedernberg der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags an.