Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 025/2022
Sachverhalt:
Das
Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende
Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und
Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele
und Grundsätze) getroffen. Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu
beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Grundsätze
sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die
Gemeinde Niedernberg gehört der Region 1, Bayerischer Untermain, an. Ziel soll
sein, dass alle BürgerInnen in Bayern die gleichen Chancen und Möglichkeiten
haben.
Mit
Mail vom 23.12.2021 bindet der Regionale Planungsverband die Gemeinden in die
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern ein. Der Mail ist das
Schreiben vom 20.12.2021 des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie beigefügt. Die Gemeinden sind hierbei zu
beteiligen und haben die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Da auch der Regionale
Planungsverband Stellung nimmt, bittet dieser um eine frühere Stellungnahme und
Abdruck an diesen.
Die
Unterlagen zur Teilfortschreibung können online eingesehen werden (https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/).
Die Teilfortschreibung umfasst die Themenfelder
- Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke
Kommunen
o
Stärkung des
ländlichen Raums
o
Entlastung der
Verdichtungsräume
o
Aktualisierung
der Gebietsabgrenzung zu den LEP-Gebietskategorien ländlicher Raum und
Verdichtungsraum
- Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und
gesunde Umwelt
o
Klimaschutz und
Anpassung an den Klimawandel, Wassermanagement
o
effiziente
Flächennutzung/Flächensparen
o
Regionalisierung
der Energiewende
- Für nachhaltige Mobilität
o
Stärkung des
öffentlichen Personennahverkehrs
o
Ausbau des
überörtlichen Radverkehrs
o
bedarfsgerechter
Ausbau und Erhalt des überörtlichen Straßennetzes
In
einigen Formulierungen findet eine Zentralisierung der Angebote auf größere
Einheiten statt. Die Gemeindeverwaltung Niedernberg sieht hier eine Begrenzung
der Entwicklungsmöglichkeiten. Im Folgenden Beispiele, die eine Einschränkung
mit sich ziehen und somit nachteilig für Kommunen werden können:
2.2.5
Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums „Der ländliche Raum soll so
entwickelt und geordnet werden, dass die Daseinsvorsorge in angemessenem Umfang
und angemessener Qualität gesichert und die erforderliche Infrastruktur
schwerpunktmäßig in den Zentralen Orten des ländlichen Raums weiterentwickelt
wird“
3.1.1
unter Integrierte Siedlungsentwicklung, vierter Punkt „Die Ausweisung größerer
Siedlungsflächen soll überwiegend an Standorten erfolgen, an denen ein räumlich
gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs-
und Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden ist oder
geschaffen wird.“
3.1.2
unter Abgestimmte Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung „Die Ausweisung neuer
Siedlungsflächen soll vorrangig an Standorten mit leistungsfähigem Anschluss an
das öffentliche Verkehrsnetz erfolgen.“
Weiterhin
sind im Entwurf Formulierungen beinhaltet, welche Abstimmungen mit den
Nachbarkommunen fordern. Die Gemeindeverwaltung sieht es nicht als zielführend
an alle Entwicklungen mit den Nachbarkommunen abstimmen zu müssen. Im Rahmen
der Beteiligung im Bauleitverfahren ist dies ohnehin bereits gegeben.
3.1.1
unter Integrierte Siedlungsentwicklung, dritter Punkt „Die Entwicklung von
Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und
Freizeiteinrichtungen soll abgestimmt erfolgen. Auf der Grundlage
interkommunaler Entwicklungskonzepte kann ein Ausgleich zwischen Gemeinden
stattfinden.“
Auch
Bürger und Bürgerinnen können sich am Verfahren beteiligen.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg regt an, die Formulierungen, welche
Versorgungen zentralisieren und Entwicklungen von Gemeinden einschränkt, in der
bisherigen Formulierung zu belassen bzw. anzupassen.
Weiterhin schließt sich die Gemeinde Niedernberg der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags an.