Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Mail Mitte Februar reicht die Leiterin der Kindertagesstätte Sonnenschein einen Antrag auf Sanierung und Anbau der KiTa Sonnenschein ein. Der Bau- und Umweltausschuss hat in der vergangenen Woche eine Begehung durchgeführt und sich ein Bild von der Lage vor Ort gemacht.

 

In seiner Sitzung vom 17.10.2017 hat der Gemeinderat der Vereinbarung über das Erwerbsrecht an den Kindertagesstätten beschlossen, welches ins Grundbuch eingetragen wurde. Hierin ist geregelt: „Für die bauliche Anlage inkl. Ausstattung ist zu gegebener Zeit (bei Aufgabe Betriebsträgerschaft) ein Preis zu ermitteln, der dem Zeitwert entspricht. Der Kaufpreis beträgt maximal den prozentualen Anteil des Zeitwertes, welcher in den vergangenen 25 Jahren zum Zeitpunkt der Zeitwertkalkulation seitens der Kirche als Zuschuss auf Baumaßnahmen geleistet wurde. Hierfür wird die Summe der Bezuschussung der Summe der Investitionen gegenübergestellt. Als Höchstbetrag gilt der Betrag, welcher von der Kirche für die Baumaßnahme und die Ersteinrichtung des Kindergartens Sonnenschein gezahlt wurde.“

 

Damit wäre eine Kostenübernahme einiger Maßnahmen bei einem etwaigen Erwerb anrechenbar.

 

Ob die Diözese Würzburg einen Zuschuss zu den Maßnahmen gibt, ist noch nicht geklärt und wäre vorrangig zu behandeln.

 

Für alle größeren, noch nicht begonnenen, Maßnahmen muss der Träger drei Angebote einholen und diese der Gemeindeverwaltung vor Beauftragung entsprechend vorlegen.

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor:

-       eine Kostenübernahme für die Möbel für die Cafeteria zuzusagen

-       eine Kostenübernahme für den Austausch des Heizungsverteilers zuzusagen

-       eine Kostenübernahme der sicherheitsrelevanten Aspekte (Spiegel, Backofen) zuzusagen

-       eine Kostenübernahme der Umgestaltung des Gartens bis zu 10.000 Euro zuzusagen, hierbei sind zunächst die sicherheitsrechtlichen und turnusmäßig anstehenden Punkte anzugehen

-       eine Kostenübernahme der restlichen Umrüstung der Lampen zuzusagen

-       eine Kostenübernahme des Austauschs der restlichen Jalousien/Rollos zuzusagen

-       eine Kostenübernahme des Austauschs der defekten Fenster

-       eine Prüfung der vorhandenen Eingangstüre vorzunehmen wird und etwaige Maßnahmen (Wartung oder Austausch der Türe) einzuleiten und hierfür entstehende Kosten zu übernehmen

-       eine Prüfung des Raumbedarfes in die Wege zu leiten und etwaige hierfür entstehende Kosten zu übernehmen (erst wenn diese Maßnahmen klar sind, kann die Dachsanierung weitergedacht werden)

-       eine unabhängige Schallmessung durchführen zu lassen und etwaige hierfür entstehende Kosten zu übernehmen

 

Über die Defizitvereinbarung können Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Sanierungsarbeiten und Ersatzbeschaffungen bis zu einem Betrag von jährlich 2.500,00 Euro je angefangenem 20. genehmigten Betreuungsplatz (Jahresmittel) geltend gemacht werden. Dies wurde in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen und wird auch künftig zusätzlich benötigt.

 

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der größeren Maßnahmen das Personalkontingent (Hausmeister und Bauhof) überschritten wird und es dadurch evtl. zu einer Überschreitung der in der Defizitvereinbarung festgesetzten Stunden sowie des Defizithöchstbetrags kommt.


Beschluss:

Die Gemeinde übernimmt die Kosten

-       für die Möbel für die Cafeteria

-       für den Austausch des Heizungsverteilers

-       der sicherheitsrelevanten Aspekte (Spiegel, Backofen)

-       der Umgestaltung des Gartens bis zu 10.000 Euro, hierbei sind zunächst die sicherheitsrechtlichen und turnusmäßig anstehenden Punkte anzugehen

-       der restlichen Umrüstung der Lampen

-       des Austauschs der restlichen Jalousien/Rollos

-       des Austauschs der defekten Fenster

-       für die Prüfung der vorhandenen Eingangstüre sowie der daraus resultierenden Maßnahmen (Wartung oder Austausch der Türe)

-       für die Prüfung des Raumbedarfes

-       für eine unabhängige Schallmessung