Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eigentümerin der Fl.Nr. 225, Rathausgasse 5, beabsichtigt auf dem o. g. Grundstück den Neubau des Torhauses. Das Anwesen liegt im Bereich der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung). Im Beschluss vom 07.09.1993 hat sich der Gemeinderat Zuschussrichtlinien für den Bereich der Gestaltungssatzung gegeben.

 

Nach dem vorgelegten Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten 17.891,29 €.

 

Eine entsprechende positive Stellungnahme vom Städteplaner liegt vor und die Arbeiten sind abgestimmt. Nach den Richtlinien der Gestaltungssatzung wird ein Zuschuss in Höhe von 21 % der Baukosten gewährt. Der Betrag wird dabei auf volle Hunderter aufgerundet. Somit beträgt der Zuschuss für das o. g. Bauvorhaben 3.800,00 €.

 

Eine Abrechnung und Auszahlung erfolgten nach Ausführung der Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Belege.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bezuschusst den Torhausneubau in der Rathausgasse 5 mit einem Betrag von maximal 3.800,00 €.