Sitzung: 05.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 079/2022/3
Sachverhalt:
Gemäß
Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste
Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2021).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich
langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden
und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.
Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in
den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum
derzeitigen Stand in den Jahren 2021-2025 mit folgenden Jahres-ergebnissen zu
rechnen:
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
3.457.111,56 € |
9.214 € |
-3.520.213 € |
-1.501.954 € |
-1.509.487 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2021-2025 mit
folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu
rechnen:
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
20.682.341 € |
19.799.655 € |
6.986.742 € |
- 1.522.612 € |
- 5.040.849 € |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2021-2025 zuzustimmen.