Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2021).

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2021-2025 mit folgenden Jahres-ergebnissen zu rechnen:

 

2021

2022

2023

2024

2025

3.457.111,56 €

9.214 €

-3.520.213 €

 -1.501.954 €

-1.509.487 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2021-2025 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2021

2022

2023

2024

2025

20.682.341 €

19.799.655 €

6.986.742 €

- 1.522.612 €

- 5.040.849 €

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2021-2025 zuzustimmen.