Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 03.12 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 6978, 6987, 6990, 6994, 7000/60, 7000/62 und 7000/104, Römerstraße 1 bis 7 und Waldweg 2 und 4, eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 20.08.2021 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu äußern.

 

Die betroffenen Eigentümer wurden kontaktiert. Nur auf den beiden Flurnummern 7000/62 und 6987 besteht der Wunsch nach einer Hinterliegerbebauung. Dementsprechend wurden die Änderungen auch nur auf diesen Grundstücken vorgenommen. Mit diesen beiden Eigentümern wurde der Plan abgestimmt. Eine höhere Bebauung wäre von deren Seite wünschenswert gewesen, wurde jedoch aus städtebaulichen Gründen wie im Plan dargestellt vereinbart.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 04.07.2022. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.