Sachverhalt:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“
unter der Nr. 05.35 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung
soll im Bereich der Flurnummern 6248 bis 6252, Heckenweg 4 bis 12, eine
zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans
wurde im Amtsblatt vom 20.08.2021 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren
ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der
Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu
äußern.
Die betroffenen Eigentümer wurden kontaktiert, nur auf der
Flurnummer 6251 besteht der Wunsch nach einer Hinterliegerbebauung.
Dementsprechend wurden die Änderungen auch nur auf diesem Grundstück
vorgenommen. Mit dem Eigentümer wurde der Plan abgestimmt. Für die Eigentümer
wäre es wünschenswert gewesen das Baufenster mehr in Richtung Norden zu
verschieben. Dies wurde aus Nachbarschaftsgründen, auch in Absprache mit den
betroffenen Nachbarn, nicht umgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Billigungs- und
Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 04.07.2022.
Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.