Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.07.2022 stellen die Fraktion der CSU den Antrag
folgenden Beschluss zu fassen:
„Zur Entwicklung des Wohngebiets Tafeläcker II in Niedernberg wird die
Gemeinde Niedernberg die Grundstücke aufkaufen und dann die Planung und
Erschließung selbst durchführen. Bauwillige Eigentümer erhalten die
Baugrundstücke bevorzugt zu einem beim Ankauf festzulegenden Kaufpreis nach der
Erschließung angeboten; dabei ist eine Bauverpflichtung zu vereinbaren.
Die Verwaltung soll prüfen, ob der Grunderwerb durch die Verwaltung
selbst oder einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.“
Als Begründung wird seitens der Antragsteller ausgeführt: „Die
Erschließung des Baugebiets Tafeläcker I erfolgte mittels freiwilliger Umlegung
und Kostentragung zu 100 % durch die Grundstückseigentümer. Wenn dieses Modell
in Tafeläcker II nicht umsetzbar ist, kommt wegen der Gleichbehandlung aller
Eigentümer nur der Aufkauf durch die Gemeinde in Frage. Andere Verfahren würden
einen Vertrauensverlust bei den Eigentümern und der Bevölkerung bedeuten.
Ziel bei der Entwicklung des Baugebiets ist die Bereitstellung von
Bauland an bauwillige Bürger. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gemeinde
selbst möglichst viele Baugrundstücke ins Eigentum bekommt. Dies war im
bisherigen freiwilligen Modell teilweise gegeben und kann durch den Ankauf
erreicht werden. Ferner hat die Gemeinde es in der Hand, nach eigenen Kriterien
(Einheimischen-Model, …) die Grundstücke ohne finanzielle Verluste an
Bauwillige zu verkaufen.“
Beschluss:
Zur Entwicklung
des Wohngebiets Tafeläcker II in Niedernberg wird die Gemeinde Niedernberg die
Grundstücke aufkaufen und dann die Planung und Erschließung selbst durchführen.
Bauwillige Eigentümer erhalten die Baugrundstücke bevorzugt zu einem beim
Ankauf festzulegenden Kaufpreis nach der Erschließung angeboten; dabei ist eine
Bauverpflichtung zu vereinbaren.
Die Verwaltung soll prüfen, ob der Grunderwerb durch die
Verwaltung selbst oder einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.