Mitteilung:
Der Gemeinderat hat die Baulandumlegung analog der Umlegung und den
Rahmenbedingungen aus Tafeläcker I beschlossen. Wichtig war dem Gemeinderat
auch hier wieder eine Bauverpflichtung aufzunehmen, damit keine Baugrundstücke
brach liegen und mit Bauplätzen spekuliert wird.
Nicht alle Eigentümer zeigten sich mit den damals vorgelegten Konditionen
einverstanden.
Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt nach weiteren
Möglichkeiten einer Baulandumlegung sowie deren Vor- und Nachteile eruiert. Der
Gemeinderat sprach sich weiterhin für die Beibehaltung der vereinbarten
Umlegung aus. Die Umlegungsbedingungen wurden angepasst (mit/ohne Baugebot,
Regelung über den Preis).
Auf Grundlage der neuen Werte und in mehreren Gesprächsrunden
signalisierten alle Eigentümer, dass sie an der Umlegung teilnehmen würden.
In den Gesprächen zur Durchführung kam schließlich die Problemstellung der Energieversorgung auf. Gasleitungen werden in neuen Baugebieten nicht mehr verlegt. In mehreren Schritten wurden mit mehreren Beteiligten (Energienetzwerk, Energieversorger in verschiedenen Konstellationen) Konzepte für eine Energieversorgung entworfen und auf Realisierbarkeit geprüft. Das letzte Konzept wurde nun im Frühjahr vorgelegt und im Mai der Beschluss gefasst, dass entsprechende Voruntersuchungen stattfinden sollen. Die Beteiligten warten auf Freigabe, dass mit den Untersuchungen begonnen werden kann.