Mitteilung:

Der Gemeinderat hat die Baulandumlegung analog der Umlegung und den Rahmenbedingungen aus Tafeläcker I beschlossen. Wichtig war dem Gemeinderat auch hier wieder eine Bauverpflichtung aufzunehmen, damit keine Baugrundstücke brach liegen und mit Bauplätzen spekuliert wird.

 

Nicht alle Eigentümer zeigten sich mit den damals vorgelegten Konditionen einverstanden.

 

Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt nach weiteren Möglichkeiten einer Baulandumlegung sowie deren Vor- und Nachteile eruiert. Der Gemeinderat sprach sich weiterhin für die Beibehaltung der vereinbarten Umlegung aus. Die Umlegungsbedingungen wurden angepasst (mit/ohne Baugebot, Regelung über den Preis).

 

Auf Grundlage der neuen Werte und in mehreren Gesprächsrunden signalisierten alle Eigentümer, dass sie an der Umlegung teilnehmen würden.

 

In den Gesprächen zur Durchführung kam schließlich die Problemstellung der Energieversorgung auf. Gasleitungen werden in neuen Baugebieten nicht mehr verlegt. In mehreren Schritten wurden mit mehreren Beteiligten (Energienetzwerk, Energieversorger in verschiedenen Konstellationen) Konzepte für eine Energieversorgung entworfen und auf Realisierbarkeit geprüft. Das letzte Konzept wurde nun im Frühjahr vorgelegt und im Mai der Beschluss gefasst, dass entsprechende Voruntersuchungen stattfinden sollen. Die Beteiligten warten auf Freigabe, dass mit den Untersuchungen begonnen werden kann.