Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die laufende Amtszeit des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Niedernberg endet am 02.04.2024. Da der Beginn der neuen Amtszeit des ersten Bürgermeisters nicht mit dem Beginn der Wahlzeit des Gemeinderates zusammenfällt, setzt die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Miltenberg) gem. Art. 44 Abs. 1 GLKrWG den Wahltermin fest. Dieser Termin soll innerhalb der letzten drei Monate der laufenden Amtszeit stattfinden. Die Terminfestsetzung soll in Absprache zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinde erfolgen. Aufgrund dessen schlägt die Gemeinde einen Wahltermin vor. In Anlehnung an die vergangenen Zwischenwahlen schlägt die Verwaltung vor, als Wahltag den Sonntag, 03.03.2024 festsetzen zu lassen. Eine etwaige Stichwahl fände sodann am 17.03.2024 statt.

 

Weitere anstehende Wahltermine:

Landtags- und Bezirkswahl:     08.10.2023

Europawahl:                             Frühjahr 2024 (in der Vergangenheit Mai/Juni)


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg schlägt dem Landratsamt Miltenberg vor, als Wahltermin den Sonntag, 03.03.2024, für die bevorstehende Bürgermeisterwahl festzusetzen.