Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Grundsätzlich ist es möglich die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden (z. B. von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr) abzuschalten. Hierbei gibt es jedoch zahlreiche Punkte zu beachten, so müssten zunächst Gefahrenstellen definiert werden, an denen die Beleuchtung nicht abgeschaltet werden darf (z. B. Fußgängerüberwege) und alle Straßenlampen, die nachts abgeschaltet werden müssten mit Laternenringen gekennzeichnet werden. Zudem lassen sich die Straßenlampen nur entsprechend den zusammen geschlossenen Straßenzügen schalten. 

Im Jahr 2021 wurden rund 225.000 kWh Strom für die Straßenbeleuchtung verbraucht (entsprach ca. 56.000 Euro).


Beschluss:

Die Straßenbeleuchtung bleibt vorerst in Betrieb.