Sitzung: 25.10.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
Vorlage: 130/2022
Sachverhalt:
Dem
Gemeinderat wurde am 22.02.2022 ein Energiekonzept von gasuf und AVG zur
Erschließung des geplanten Baugebietes Tafeläcker II vorgestellt. In der
Gemeinderatsitzung vom 10.05.2022 hat sich nach Detailklärung der Gemeinderat einstimmig
für die Beauftragung der Grundlagenermittlung (Probebohrungen für Erdwärmegewinnung
etc.) ausgesprochen. Am 25.05.2022 wurde durch die Fraktionen der SPD und der
Freien Wähler die Durchführung einer gesetzlichen Baulandumlegung beantragt.
Bei einer gesetzlichen Baulandumlegung ist die Umsetzung eines gemeinsamen
Energiekonzepts mit den Grundstückseigentümern unrealistisch. Das gesetzliche
Umlegungsverfahren sieht keine vertraglichen Vereinbarungen mit den
Grundstückseigentümern vor.
Da
die Gemeinde verpflichtet ist die Haushaltswirtschaft sparsam und
wirtschaftlich zu führen, hat die Verwaltung den Vollzug der
Grundlagenermittlung zurückgestellt und dies in der Sitzung vom 19.07.
dargestellt. Der Gemeinderat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für die
gesetzliche Baulandumlegung ausgesprochen.
In
der Gemeinderatsitzung vom 04.10.2022 wurde von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern
geäußert, dass sie trotz der gesetzlichen Baulandumlegung von der Durchführung
der Grundlagenermittlung ausgehen. Aufgrund dessen legt die Verwaltung diese
Entscheidung nochmals dem Gemeinderat vor.
Entsprechend
den Ausführungen des Vermessungsamtes ist anhand eines Bebauungsplanes und den
städtebaulichen Zielen der Gemeinde das geeignete Umlegungsverfahren zu wählen.
Es ist abzuwägen, ob die vorab Investition in Tiefenbohrungen und Baugrunduntersuchungen soweit zurückgestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird trotz der angestrebten Durchführung der gesetzlichen Baulandumlegung beauftragt die Grundlagenermittlung für das Energiekonzept Tafeläcker II durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gasuf noch an der Grundlagenermittlung beteiligt.