Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Sachverhalt:

Dem Gemeinderat wurde am 22.02.2022 ein Energiekonzept von gasuf und AVG zur Erschließung des geplanten Baugebietes Tafeläcker II vorgestellt. In der Gemeinderatsitzung vom 10.05.2022 hat sich nach Detailklärung der Gemeinderat einstimmig für die Beauftragung der Grundlagenermittlung (Probebohrungen für Erdwärmegewinnung etc.) ausgesprochen. Am 25.05.2022 wurde durch die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler die Durchführung einer gesetzlichen Baulandumlegung beantragt. Bei einer gesetzlichen Baulandumlegung ist die Umsetzung eines gemeinsamen Energiekonzepts mit den Grundstückseigentümern unrealistisch. Das gesetzliche Umlegungsverfahren sieht keine vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern vor.

 

Da die Gemeinde verpflichtet ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen, hat die Verwaltung den Vollzug der Grundlagenermittlung zurückgestellt und dies in der Sitzung vom 19.07. dargestellt. Der Gemeinderat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für die gesetzliche Baulandumlegung ausgesprochen.

 

In der Gemeinderatsitzung vom 04.10.2022 wurde von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern geäußert, dass sie trotz der gesetzlichen Baulandumlegung von der Durchführung der Grundlagenermittlung ausgehen. Aufgrund dessen legt die Verwaltung diese Entscheidung nochmals dem Gemeinderat vor.

 

Entsprechend den Ausführungen des Vermessungsamtes ist anhand eines Bebauungsplanes und den städtebaulichen Zielen der Gemeinde das geeignete Umlegungsverfahren zu wählen.

Es ist abzuwägen, ob die vorab Investition in Tiefenbohrungen und Baugrunduntersuchungen soweit zurückgestellt werden.


Beschluss:

Die Gemeindeverwaltung wird trotz der angestrebten Durchführung der gesetzlichen Baulandumlegung beauftragt die Grundlagenermittlung für das Energiekonzept Tafeläcker II durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gasuf noch an der Grundlagenermittlung beteiligt.