Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren kam aufgrund der Belegungszahlen eine Gebühr in Höhe von ca. 450 Euro je Nutzungstag des Leichenhauses zustande. Bei Festlegung dieser Gebühr würde das Leichenhaus nicht mehr genutzt werden. Die Verhältnismäßigkeit wäre nicht gewahrt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor eine Tagesgebühr in Höhe von 100 Euro festzusetzen.

 

Josef Scheuring beanstandet die einmalige Gebühr in Höhe von 71,40 Euro in § 4 Abs. 7 der Friedhofsgebührensatzung, dies sei nicht Bestandteil des Empfehlungsbeschlusses gewesen. Die Verwaltung erläutert, dass die Pauschale die Gebühr für das Dienstleistungsunternehmen, welches für die Schlüsselübergabe, ordnungsgemäße Rückgabe, etc. verantwortlich ist, beinhaltet. Die Gebühr ist bereits seit der Änderungssatzung von Anfang des Jahres bekannt. Die Position in der Satzung soll nach Rückmeldung des Gemeinderats konkretisiert werden. Die Worte „für Dienstleistungen“ sollen mit aufgenommen werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg setzt eine Gebühr in Höhe von 100 Euro je Nutzungstag des Leichenhauses fest.