Sachverhalt:

Frau Hannemann legte mehrere Kalkulationsvarianten vor. Die Aussegnungshalle muss in die Gebühren für den Friedhof mit einfließen. Weiterhin trägt der 40-%-ige Grünflächenanteil zur Reduzierung der Grabplatzgebühren bei. Die Variante mit 50-%igen grabartidentischen Kosten stärkt die derzeit meistgenutzte Grabart, das Familiengrab. Auf dieser Grundlage hat der Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Weiterhin kam in der Haupt- und Finanzausschusssitzung die Diskussion auf, dass aufgrund der erstmaligen kostendeckenden Kalkulation ein geringerer Kostendeckungsgrad angesetzt werden sollte. Frau Hannemann hat auf Wunsch des Rates eine entsprechende Aufstellung mit unterschiedlichen Kostendeckungsgraden erstellt, die dazugehörigen Tabellen sind diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Weiterhin befinden sich die dazugehörigen Satzungsentwürfe in der Anlage.