Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einen Kostendeckungsgrad von 80 % für die Friedhofsgebühren heranzuziehen.

Auf Grundlage der gefassten Beschlüsse wird für die Friedhofsgebührensatzung Variante „Satzung 80 % ohne Wege“ herangezogen.