Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt einen Kostendeckungsgrad von 66,67 % für die Friedhofsgebühren
heranzuziehen.
Auf Grundlage der
gefassten Beschlüsse wird für die Friedhofsgebührensatzung Variante „Satzung
66,67 % ohne Wege“ herangezogen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt einen Kostendeckungsgrad von 66,67 % für die Friedhofsgebühren
heranzuziehen.
Auf Grundlage der
gefassten Beschlüsse wird für die Friedhofsgebührensatzung Variante „Satzung
66,67 % ohne Wege“ herangezogen.