Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einen Kostendeckungsgrad von 60 % für die Friedhofsgebühren heranzuziehen.

Auf Grundlage der gefassten Beschlüsse wird für die Friedhofsgebührensatzung Variante „Satzung 60 % ohne Wege“ herangezogen.