Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 002/2022
Sachverhalt:
Im Beschluss vom
07.09.1993 hat sich der Gemeinderat Zuschussrichtlinien für den Bereich der
Satzung zur Baugestaltung
in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung) für die
Bezuschussung von Fachwerkfreilegungen, Sandsteinmauerrenovierungen,
Herstellung von Torhäusern, etc. gegeben.
Nach der
Zuschussrichtlinie wird die Höhe der Bezuschussung wie folgt berechnet:
Kosten |
prozentuale
Förderung |
|
zwischen |
und |
|
0,00
DM |
5.000,00
DM |
25,00% |
5.000,01
DM |
8.000,00
DM |
24,00% |
8.000,01
DM |
10.000,00
DM |
23,00% |
10.000,01
DM |
15.000,00
DM |
22,00% |
15.000,01
DM |
20.000,00
DM |
21,00% |
20.000,01
DM |
30.000,00
DM |
20,00% |
30.000,01
DM |
15,00% |
Derzeit müssen
alle Beträge von DM in € umgerechnet werden. Hierdurch entstehen folgende
Werte:
Kosten |
prozentuale
Förderung |
|
zwischen |
und |
|
0,00
€ |
2.556,46
€ |
25,00% |
2.556,46
€ |
4.090,34
€ |
24,00% |
4.090,34
€ |
5.112,92
€ |
23,00% |
5.112,92
€ |
7.669,38
€ |
22,00% |
7.669,38
€ |
10.225,84
€ |
21,00% |
10.225,84
€ |
15.338,76
€ |
20,00% |
15.338,76
€ |
15,00% |
Die Berechnung
nach der Zuschussrichtlinie vom 07.09.1993 ist nicht mehr aktuell. Zum einen
sind in der Richtlinie die Kosten derzeit noch in DM festgesetzt. Zum anderen ist
der Bau- und Immobilienpreisindex ist in den vergangenen Jahren stetig
gestiegen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html
Die
Gemeindeverwaltung schlägt folgende Berechnung vor:
Kosten |
prozentuale
Förderung |
|
zwischen |
und |
|
0,00
€ |
5.000,00
€ |
25,00% |
5.000,01
€ |
8.000,00
€ |
24,00% |
8.000,01
€ |
10.000,00
€ |
23,00% |
10.000,01
€ |
15.000,00
€ |
22,00% |
15.000,01
€ |
20.000,00
€ |
21,00% |
20.000,01
€ |
30.000,00
€ |
20,00% |
30.000,01
€ |
15,00% |
Die Gemeindeverwaltung hat die Zuschussrichtlinien neu aufgestellt und darin noch einige Eckpunkte, wie z. B. den Betrag, welcher für Eigenleistungen angesetzt wurde, definiert.
Alle Zuschüsse werden freiwillig gewährt. Aus der Richtlinie entsteht kein Rechtanspruch.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg gibt sich folgende
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Satzung zur Baugestaltung
in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung)
1. Die Gemeinde Niedernberg gewährt Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (wie z. B. Hoftore) nur im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
2. Bei der Bemessung der Zuschüsse wird von folgenden Richtlinien ausgegangen:
Kosten |
prozentuale
Förderung |
|
zwischen |
und |
|
0,00 € |
5.000,00 € |
25,00% |
5.000,01 € |
8.000,00 € |
24,00% |
8.000,01 € |
10.000,00 € |
23,00% |
10.000,01 € |
15.000,00 € |
22,00% |
15.000,01 € |
20.000,00 € |
21,00% |
20.000,01 € |
30.000,00 € |
20,00% |
30.000,01 € |
15,00% |
Der Höchstbetrag der Bezuschussung beträgt 10.000,00 €. Der Zuschuss wird auf volle Hunderter aufgerundet. Der Zuschuss soll den Höchstbetrag der nächstniedrigen Kostengrenze nicht unterschreiten.
3. Bei der Vergabe der Zuschüsse werden jeweils die Wirkung der Sanierungsarbeit auf das Ortsbild, die Bedeutung des Bauwerks aus der Sicht des Denkmalschutzes, die Gesamtwirkung im Ensemble und die Sorgfalt bei der handwerklichen Ausführung berücksichtigt. Hiervor ist vorab eine Stellungnahme des Städteplaners einzuholen. Die Entscheidung trifft der Bau- und Umweltausschuss jeweils im Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Haushaltslage und der im Haushalt vorgesehenen Mittel.
4. Der Zuschuss soll vom Antragsteller/von der Antragstellerin vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen beantragt werden. Hierfür sind der Gemeinde Niedernberg die vorveranschlagten Kosten (z. B. durch ein Angebot der Baufirma) nachzuweisen bzw. anzugeben. Beabsichtigte Eigenleistungen werden ebenfalls vorab mit einem geschätzten Aufwand mitgeteilt.
5. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind der Gemeinde jeweils nachzuweisen. Eigenleistungen können entsprechend angerechnet werden. Hierfür muss der/die Antragsteller/in die Anzahl der Stunden der Eigenleistungen im Antrag mit Auflistung wer an welchem Tag wie lange an was gearbeitet hat angeben. Pro volle Stunde werden 10,00 € veranschlagt.