Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Beschluss vom 07.09.1993 hat sich der Gemeinderat Zuschussrichtlinien für den Bereich der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung) für die Bezuschussung von Fachwerkfreilegungen, Sandsteinmauerrenovierungen, Herstellung von Torhäusern, etc. gegeben.

 

Nach der Zuschussrichtlinie wird die Höhe der Bezuschussung wie folgt berechnet:

 

Kosten

prozentuale Förderung

zwischen

und

0,00 DM

5.000,00 DM

25,00%

5.000,01 DM

8.000,00 DM

24,00%

8.000,01 DM

10.000,00 DM

23,00%

10.000,01 DM

15.000,00 DM

22,00%

15.000,01 DM

20.000,00 DM

21,00%

20.000,01 DM

30.000,00 DM

20,00%

30.000,01 DM

15,00%

 

Derzeit müssen alle Beträge von DM in € umgerechnet werden. Hierdurch entstehen folgende Werte:

 

Kosten

prozentuale Förderung

zwischen

und

0,00 €

2.556,46 €

25,00%

2.556,46 €

4.090,34 €

24,00%

4.090,34 €

5.112,92 €

23,00%

5.112,92 €

7.669,38 €

22,00%

7.669,38 €

10.225,84 €

21,00%

10.225,84 €

15.338,76 €

20,00%

15.338,76 €

15,00%

 

Die Berechnung nach der Zuschussrichtlinie vom 07.09.1993 ist nicht mehr aktuell. Zum einen sind in der Richtlinie die Kosten derzeit noch in DM festgesetzt. Zum anderen ist der Bau- und Immobilienpreisindex ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Berechnung vor:

 

Kosten

prozentuale Förderung

zwischen

und

0,00 €

5.000,00 €

25,00%

5.000,01 €

8.000,00 €

24,00%

8.000,01 €

10.000,00 €

23,00%

10.000,01 €

15.000,00 €

22,00%

15.000,01 €

20.000,00 €

21,00%

20.000,01 €

30.000,00 €

20,00%

30.000,01 €

15,00%

 

Die Gemeindeverwaltung hat die Zuschussrichtlinien neu aufgestellt und darin noch einige Eckpunkte, wie z. B. den Betrag, welcher für Eigenleistungen angesetzt wurde, definiert.

 

Alle Zuschüsse werden freiwillig gewährt. Aus der Richtlinie entsteht kein Rechtanspruch.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg gibt sich folgende

 

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung)

 

1.    Die Gemeinde Niedernberg gewährt Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (wie z. B. Hoftore) nur im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

 

2.    Bei der Bemessung der Zuschüsse wird von folgenden Richtlinien ausgegangen:

Kosten

prozentuale Förderung

zwischen

und

0,00 €

5.000,00 €

25,00%

5.000,01 €

8.000,00 €

24,00%

8.000,01 €

10.000,00 €

23,00%

10.000,01 €

15.000,00 €

22,00%

15.000,01 €

20.000,00 €

21,00%

20.000,01 €

30.000,00 €

20,00%

30.000,01 €

15,00%

Der Höchstbetrag der Bezuschussung beträgt 10.000,00 €. Der Zuschuss wird auf volle Hunderter aufgerundet. Der Zuschuss soll den Höchstbetrag der nächstniedrigen Kostengrenze nicht unterschreiten.

 

3.    Bei der Vergabe der Zuschüsse werden jeweils die Wirkung der Sanierungsarbeit auf das Ortsbild, die Bedeutung des Bauwerks aus der Sicht des Denkmalschutzes, die Gesamtwirkung im Ensemble und die Sorgfalt bei der handwerklichen Ausführung berücksichtigt. Hiervor ist vorab eine Stellungnahme des Städteplaners einzuholen. Die Entscheidung trifft der Bau- und Umweltausschuss jeweils im Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Haushaltslage und der im Haushalt vorgesehenen Mittel.

 

4.    Der Zuschuss soll vom Antragsteller/von der Antragstellerin vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen beantragt werden. Hierfür sind der Gemeinde Niedernberg die vorveranschlagten Kosten (z. B. durch ein Angebot der Baufirma) nachzuweisen bzw. anzugeben. Beabsichtigte Eigenleistungen werden ebenfalls vorab mit einem geschätzten Aufwand mitgeteilt.

 

5.    Die tatsächlich entstandenen Kosten sind der Gemeinde jeweils nachzuweisen. Eigenleistungen können entsprechend angerechnet werden. Hierfür muss der/die Antragsteller/in die Anzahl der Stunden der Eigenleistungen im Antrag mit Auflistung wer an welchem Tag wie lange an was gearbeitet hat angeben. Pro volle Stunde werden 10,00 € veranschlagt.