Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 003/2022
Sachverhalt:
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen
Kassenverwalter sowie einen Stellvertreter zu bestellen.
Zuletzt nahm die Bestellung der Erste Bürgermeister vor. Korrekt ist
jedoch die Bestellung durch den Gemeinderat, weshalb in heutiger Sitzung
zusätzlich die zurückliegenden Bestellungen zur Bestätigung vorgelegt werden.
Frau Kathrin Hock hat bereits seit November 2018 die Kasse geführt, wurde
dann wieder stellvertretende Kassenverwalterin und übernahm nach einem
Personalwechsel in 2021 wieder die Kassenverwaltung. Frau Maike Jakob ist seit
November 2018 stellvertretende Kassenverwalterin.
Frau Lorena Krichbaum wird aktuell in die Kasse eingearbeitet und soll
diese zum 01.02.2023 übernehmen. Um praktische Erfahrungen zu sammeln, soll sie
zum 01.01.2023 bereits zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt und widerruft gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung folgende Personen zur (stellvertretenden) Kassenverwalterin.
Bestätigung der Bestellung von Maike Jakob zur stellvertretenden
Kassenverwalterin zum 08.11.2018
Bestätigung der Bestellung von Kathrin Hock zur Kassenverwalterin zum
01.04.2021
Widerruf der Bestellung von Maike Jakob zur stellvertretenden Kassenverwalterin
zum 31.12.2022
Bestellung von Lorena Krichbaum zur stellvertretenden Kassenverwalterin
zum 01.01.2023
Bestellung von Lorena Krichbaum zur Kassenverwalterin zum 01.02.2023
Widerruf der Bestellung von Kathrin Hock zur Kassenverwalterin zum
31.01.2023 und Bestellung von Kathrin Hock zur stellvertretenden
Kassenverwalterin zum 01.02.2023