Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Kassenverwalter sowie einen Stellvertreter zu bestellen.

Zuletzt nahm die Bestellung der Erste Bürgermeister vor. Korrekt ist jedoch die Bestellung durch den Gemeinderat, weshalb in heutiger Sitzung zusätzlich die zurückliegenden Bestellungen zur Bestätigung vorgelegt werden.

Frau Kathrin Hock hat bereits seit November 2018 die Kasse geführt, wurde dann wieder stellvertretende Kassenverwalterin und übernahm nach einem Personalwechsel in 2021 wieder die Kassenverwaltung. Frau Maike Jakob ist seit November 2018 stellvertretende Kassenverwalterin.

Frau Lorena Krichbaum wird aktuell in die Kasse eingearbeitet und soll diese zum 01.02.2023 übernehmen. Um praktische Erfahrungen zu sammeln, soll sie zum 01.01.2023 bereits zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt und widerruft gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung folgende Personen zur (stellvertretenden) Kassenverwalterin.

 

Bestätigung der Bestellung von Maike Jakob zur stellvertretenden Kassenverwalterin zum 08.11.2018

Bestätigung der Bestellung von Kathrin Hock zur Kassenverwalterin zum 01.04.2021

Widerruf der Bestellung von Maike Jakob zur stellvertretenden Kassenverwalterin zum 31.12.2022

Bestellung von Lorena Krichbaum zur stellvertretenden Kassenverwalterin zum 01.01.2023

Bestellung von Lorena Krichbaum zur Kassenverwalterin zum 01.02.2023

Widerruf der Bestellung von Kathrin Hock zur Kassenverwalterin zum 31.01.2023 und Bestellung von Kathrin Hock zur stellvertretenden Kassenverwalterin zum 01.02.2023