Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Organisation und der Geschäftsgang eines Standesamtes ist bayernweit in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) geregelt. Gemäß § 4 Abs. 1 dieser Verordnung ist für jedes Standesamt je ein Standesbeamter zum Leiter sowie zum Stellvertreter zu ernennen.

 

Dem Leiter des Standesamts obliegen nach der Umstellung auf die elektronische Führung der Personenstandsregister zusätzliche besondere Aufgaben, wie beispielsweise die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der jeweiligen Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im Personenstandsregister (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).

 

Frau Hock ist seit 01.08.2019 stellvertretende Leitung des Standesamts. Sie nimmt die Aufgaben des Standesamts vorwiegend wahr. Es wird vorgeschlagen, Frau Kathrin Hock, zur Leiterin des Standesamts und Frau Maike Jakob, welche ebenfalls seit August 2019 die Funktion des Standesbeamten ausübt, zur stellvertretenden Leitung des Standesamts Niedernberg zu ernennen.


Beschluss:

Die Standesbeamtin Kathrin Hock wird mit Wirkung vom 01.01.2023 in jederzeit widerruflicher Weise zur Leiterin des Standesamtes Niedernberg ernannt.

Die Standesbeamtin Maike Jakob wird mit Wirkung vom 01.01.2023 in jederzeit widerruflicher Weise zur Stellvertreterin der Leiterin des Standesamtes ernannt.

Die Ernennung von Standesbeamtin Marion Debes als Leiterin des Standesamts Niedernberg wird widerrufen.