Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Der in der Sitzung des Gemeindesrats vom 13.12.2022 beschlossene Haushalt enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Dennoch ist die Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen (Art. 65 Abs. 2 GO) und wird frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsicht amtlich bekanntgemacht, solange die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet (Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO).

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung ging mit Schreiben vom 27.12.2022 bei der Gemeinde Niedernberg ein.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 13.01.2023. Die Haushaltssatzung inkl. Anlagen ist auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg einsehbar.