Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg hat mitgeteilt, dass im Jahr 2023 die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stattfindet. Weiter wurde informiert, dass nach Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 von der Gemeinde Niedernberg eine Vorschlagsliste mit mind. 3 zum Schöffenamt geeigneten Personen aufzustellen ist.

 

Nach der Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste im Niedernberger Amts- und Mitteilungsblatt haben sich bis zum Ende der Abgabefrist (10.03.2023) folgende Personen beworben:

 

  1. Herr Lars Falinski, Schulstr. 11
  2. Herr Dieter Rudhart, Borsigstr. 2
  3. Frau Iris Glage, Ringstr. 58 A
  4. Herr Eckart Sendelbach, Bietstr. 2 A

 

Laut Schöffenbekanntmachung (III. Abschnitt, Nr. 7.2) ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder, erforderlich.

Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 15.05.2023 aufzustellen, unmittelbar danach öffentlich auszulegen und bis spätestens 05.06.2023 dem Amtsgerichts Obernburg am Main in elektronischer und schriftlicher Form zu übersenden.

 

Da keine begründeten Bedenken gegen die Bewerbungen bestehen wird vorgeschlagen

  1. Herrn Lars Falinski,
  2. Herrn Dieter Rudhart,
  3. Frau Iris Glage und
  4. Herrn Eckart Sendelbach

in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von

1.    Herrn Lars Falinski, Schulstr. 11,

2.    Herrn Dieter Rudhart, Borsigstr. 2,

3.    Frau Iris Glage, Ringstr. 58 A und

4.    Herrn Eckart Sendelbach, Bietstr. 2 A

in die Vorschlagsliste für Schöffen zu.