Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat im Anschluss an eine Begehung der Kindertagesstätte Sonnenschein am 29.03.2022 den Beschluss gefasst, dass für die Umgestaltung des Gartens bis zu 10.000 Euro übernommen werden. Hierbei sollten zunächst die sicherheitsrelevanten und turnusmäßig anstehenden Punkte angegangen werden.

 

Die Gemeindeverwaltung holte auf dieser Basis Angebote zur Ausbesserung der sicherheitsrelevanten Bereiche ein. Für den Austausch der Holzstämme und des Fallschutzes sowie den Umbau der Spielhäuser wurden in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 25.10.2022 knapp 30.000 Euro freigegeben. Hierbei sind die Stunden der gemeindlichen Mitarbeiter nicht berücksichtigt.

 

Die Leitung der Kindertagesstätte kam nun auf die Gemeindeverwaltung zu, dass nun im Anschluss an die durchgeführten Maßnahmen noch Anpflanzungen vorgenommen werde müssen. Der Bauhofleiter schätzt die Kosten für die mit ihm besprochenen Maßnahmen auf 10.000 Euro:

·         An der Zaunseite Musicum/Pfarrer-Seubert-Straße soll eine natürliche Hecke auf ca. 35 Meter und mit einer Höhe von ca. 125/150 cm entstehen. Zum Teil auch mit immergrünen Pflanzen. Die Hecke soll mit einem Randsteinstreifen eingefasst, und anschließend mit Rindenmulch abgedeckt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6000 Euro
 

·         Außerdem soll im Zuge der Neugestaltung des Spielhügels auch eine Neubepflanzung stattfinden. Hier sollen auch immergrüne Pflanzen wie Zwergkiefern verwendet werden. Die Pflanzenauswahl und Preis richten sich nach den Richtlinien der Bepflanzung für Kita/Spielplätze die keine giftigen Gewächse vorsieht, und so die Auswahl schrumpfen lässt. Die Kosten für Pflanzen, Blumenerde, Rindenmulch, etc. belaufen sich auf ca. 4.000 Euro
  

 

In beiden Kindertagesstätten wurden für die bereits vollzogenen wie auch für die anstehenden Maßnahmen noch keine Treuhandverträge mit dem Träger abgeschlossen. Für den Abschluss eines solchen Vertrags bedarf es einer genauen Festlegung der Maßnahme inklusive der damit verbundenen erwarteten Kosten. Ein Vertrag in dem die Kosten nicht klar hervorgehen, darf nicht abgeschlossen werden. Aktuell sind jedoch entweder die Kosten noch nicht klar oder aber wie im vorliegenden Fall variiert der Umfang der Maßnahme stetig. Aufgrund dessen hat die Gemeinde die Maßnahmen bisweilen ohne Vertrag durchgeführt.


Beschluss:

Für die weiteren Maßnahmen im Außenbereich der Kindertagesstätte Sonnenschein werden weitere 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.