Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Im Rahmen der Sachverhaltsdiskussion wurde die Meinung vertreten, dass ein Mindestmaß von 2,50 Metern definiert werden sollte.


Beschluss:

Bei einer Gehwegbreite von mindestens 2,50 Meter nach Aufbringen einer Außendämmung zwischen Kante Gehweg/Fassadenputz sowie Kante Gehweg/Bordstein kann die Gemeindeverwaltung einen Grundstücksverkauf zugunsten und auf Kosten des anliegenden Grundstückseigentümers für die Errichtung einer Außendämmung tätigen.