Sitzung: 28.03.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Im Rahmen der Sachverhaltsdiskussion wurde die Meinung vertreten, dass ein Mindestmaß von 2,50 Metern definiert werden sollte.
Beschluss:
Bei einer Gehwegbreite von mindestens 2,50 Meter nach Aufbringen einer Außendämmung zwischen Kante Gehweg/Fassadenputz sowie Kante Gehweg/Bordstein kann die Gemeindeverwaltung einen Grundstücksverkauf zugunsten und auf Kosten des anliegenden Grundstückseigentümers für die Errichtung einer Außendämmung tätigen.