Sitzung: 14.05.2024 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 059/2024
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 157,
Kirchgasse 12, wurde im Rahmen des Wohnhausneubaus ein Torhaus errichtet. Das
Anwesen liegt im Bereich der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der
Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung).
In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 10.05.2022 wurde die Bezuschussung der Baumaßnahme von maximal 2.600,00 € beschlossen. Grundlage hierfür war der vorgelegte Kostenvoranschlag in Höhe von 11.407,40 €. Nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung) wird bei diesem Betrag ein Zuschuss in Höhe von 22 % der Baukosten gewährt. Der Betrag wird dabei auf volle Hunderter aufgerundet.
Am 29.02.2024 hat der Antragsteller die Schlussrechnung für die Baumaßnahme in Höhe von 13.251,90 € bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Schlussrechnung ist höher als der Kostenvoranschlag. Bei einer Bezuschussung von 22 % der Baukosten berechnet sich – auf Grundlage der Schlussrechnung – ein Zuschussbetrag von 3.000,00 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg bezuschusst den Torhausneubau in der Kirchgasse 12 mit einem Betrag von 3.000,00 €.