Sitzung: 25.06.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 075/2024
Sachverhalt:
Am 12.06.2024 teilt das Landratsamt mit, dass die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen an der Niedernberger Grundschule ab 01.07.2024 aufgrund eines Personalwechsels voraussichtlich nicht mehr besetzt sein wird. Das Landratsamt muss die Stelle neu ausschreiben.
Bei der Gemeinde steht nun die
Entscheidung an, ob die Stelle weiterhin „ungefördert“ bleibt oder ob die
Stelle perspektivisch in die staatliche Förderung kommen soll und damit
zunächst ein Jahr lang vakant bleiben muss (Besetzung frühestens wieder zum 01.09.2025).
Informationen des Landratsamtes hierzu:
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„JaS“
ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern für Stellen der Jugendsozialarbeit
an Schulen. Anstellungsträger des Personals ist das Landratsamt, die
Fachaufsicht liegt beim Jugendamt.
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Als
2020 die JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg gestartet ist, waren keine
Fördergelder mehr vorhanden und die Gemeinde hat damals entschieden, die Stelle
„ungefördert“ zu starten und die Personalkosten alleine zu tragen.
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Die
Richtlinien des Förderprogramms legen fest, dass Förderung nur dann möglich
ist, wenn eine „ungeförderte Vorgängermaßnahme“ an einer Schule länger als 1
Jahr her ist. Konkret kann ein Antrag auf staatliche Förderung (vom
Landratsamt) erst dann gestellt werden, wenn die Stelle nach einer
ungeförderten Besetzung 1 Jahr lang vakant war.
·
Die
JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg kostet an Personalkosten inklusive
Personalsachkosten rund 35.000,- €/Jahr. In der ungeförderten Version trägt
Niedernbeg diese Kosten alleine. Wäre die Stelle im Förderprogramm würden von
diesem Betrag 8.180,- € staatliche Förderung abgehen und der Rest zwischen
Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg geteilt werden (für Niedernberg also
rund 13.400,- €/ Jahr.)
·
Aktuell
gibt es im bayerischen Staatshaushalt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 ein
Budget für JaS-Förderung. Ob von diesem Budget im Herbst 2025 noch etwas übrig
ist und die Stelle in die Förderung gelangen kann, ist nicht sicher.
Aus pädagogisch-fachlicher Sicht plädiert der
zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes dafür, dass die Stelle möglichst
schnell nachbesetzt wird. Sollte die Entscheidung für eine ungeförderte
Weiterführung fallen, kann jedoch auch keine Garantie gegeben werden, dass die
Stelle zum neuen Schuljahr besetzt werden kann. Aktuell sind im Landkreis
Miltenberg sowie auch in Stadt und Landkreis Aschaffenburg viele JaS-Stellen in
der Ausschreibung und der Markt an Sozialpädagogen*innen, die Teilzeitstellen
suchen, ist so gut wie leergefegt.
Stellungnahme der Grundschule:
„aus Sicht der Schule plädieren wir für eine schnellstmögliche
Wiederbesetzung der Stelle. Frau ... hat sehr gute Arbeit geleistet und
betreute zuletzt auch einige Einzelfälle intensiv. Die 20 Stunden der Stelle
sind stark ausgelastet und reichen teilweise kaum. Die Betreuung wird von den
Eltern gerne genutzt und sehr geschätzt.
Nachdem Frau ... den betreffenden Eltern ihren Weggang zum 01.07.2024
mittelte, zeigten Sie sie großes Bedauern und auch Betroffenheit.
Nach Corona treten nun Problemfelder vermehrt oder auch verstärkt auf.
(z.B. Schulangst/ Schwellenangst; Verhaltensauffälligkeiten, Probleme im
sozialen Umgang, Trennungsängste usw.) Die Notwendigkeit einer Fachkraft der
Jugendsozialarbeit hat sich somit im Vergleich zur Erstbeantragung der Stelle
stark erhöht.
Außerdem wurden ausgehend von der JaS-Stelle unter das Jugendamt
Projekte organisiert, durchgeführt und auch finanziell unterstützt (z.B.
Teamtage in Hobbach und Resilienzkurs)
JaS ist ein niederschwelliges Angebot an Familien, die vielleicht das
Jugendamt speziell nicht nutzen würden.
Einige Fälle müssen jetzt auch nach Möglichkeit von der zuständigen
Schulpsychologin übernommen werden, doch ist sie auch schon längst mehr als
ausgelastet.
Die Jugendsozialarbeit ist eine wertvolle Unterstützung für Kinder,
Eltern, Lehrkräfte und Mittagsbetreuung.
Darum bitten wir dringend um eine Neubesetzung der Stellen zum kommenden
Schuljahr.“
Der Gemeinderat muss entscheiden, ob die
Stelle ungefördert nachbesetzt werden kann/soll oder nach einem Jahr Vakanz ein
Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden soll.
Beschluss:
Die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen soll weiterhin ungefördert bleiben und schnellstmöglich wiederbesetzt werden. Die Gemeinde steht einer Erhöhung bis zu einer Vollzeitstelle offen gegenüber. Eine Förderung wird parallel nochmals geprüft.