Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 12.06.2024 teilt das Landratsamt mit, dass die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen an der Niedernberger Grundschule ab 01.07.2024 aufgrund eines Personalwechsels voraussichtlich nicht mehr besetzt sein wird. Das Landratsamt muss die Stelle neu ausschreiben.

Bei der Gemeinde steht nun die Entscheidung an, ob die Stelle weiterhin „ungefördert“ bleibt oder ob die Stelle perspektivisch in die staatliche Förderung kommen soll und damit zunächst ein Jahr lang vakant bleiben muss (Besetzung frühestens wieder zum 01.09.2025).

Informationen des Landratsamtes hierzu:

·         „JaS“ ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern für Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen. Anstellungsträger des Personals ist das Landratsamt, die Fachaufsicht liegt beim Jugendamt.

·         Als 2020 die JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg gestartet ist, waren keine Fördergelder mehr vorhanden und die Gemeinde hat damals entschieden, die Stelle „ungefördert“ zu starten und die Personalkosten alleine zu tragen.

·         Die Richtlinien des Förderprogramms legen fest, dass Förderung nur dann möglich ist, wenn eine „ungeförderte Vorgängermaßnahme“ an einer Schule länger als 1 Jahr her ist. Konkret kann ein Antrag auf staatliche Förderung (vom Landratsamt) erst dann gestellt werden, wenn die Stelle nach einer ungeförderten Besetzung 1 Jahr lang vakant war.

·         Die JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg kostet an Personalkosten inklusive Personalsachkosten rund 35.000,- €/Jahr. In der ungeförderten Version trägt Niedernbeg diese Kosten alleine. Wäre die Stelle im Förderprogramm würden von diesem Betrag 8.180,- € staatliche Förderung abgehen und der Rest zwischen Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg geteilt werden (für Niedernberg also rund 13.400,- €/ Jahr.)

·         Aktuell gibt es im bayerischen Staatshaushalt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 ein Budget für JaS-Förderung. Ob von diesem Budget im Herbst 2025 noch etwas übrig ist und die Stelle in die Förderung gelangen kann, ist nicht sicher.

Aus pädagogisch-fachlicher Sicht plädiert der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes dafür, dass die Stelle möglichst schnell nachbesetzt wird. Sollte die Entscheidung für eine ungeförderte Weiterführung fallen, kann jedoch auch keine Garantie gegeben werden, dass die Stelle zum neuen Schuljahr besetzt werden kann. Aktuell sind im Landkreis Miltenberg sowie auch in Stadt und Landkreis Aschaffenburg viele JaS-Stellen in der Ausschreibung und der Markt an Sozialpädagogen*innen, die Teilzeitstellen suchen, ist so gut wie leergefegt.

Stellungnahme der Grundschule:

aus Sicht der Schule plädieren wir für eine schnellstmögliche Wiederbesetzung der Stelle. Frau ... hat sehr gute Arbeit geleistet und betreute zuletzt auch einige Einzelfälle intensiv. Die 20 Stunden der Stelle sind stark ausgelastet und reichen teilweise kaum. Die Betreuung wird von den Eltern gerne genutzt und sehr geschätzt.

Nachdem Frau ... den betreffenden Eltern ihren Weggang zum 01.07.2024 mittelte, zeigten Sie sie großes Bedauern und auch Betroffenheit.

Nach Corona treten nun Problemfelder vermehrt oder auch verstärkt auf. (z.B. Schulangst/ Schwellenangst; Verhaltensauffälligkeiten, Probleme im sozialen Umgang, Trennungsängste usw.) Die Notwendigkeit einer Fachkraft der Jugendsozialarbeit hat sich somit im Vergleich zur Erstbeantragung der Stelle stark erhöht.

Außerdem wurden ausgehend von der JaS-Stelle unter das Jugendamt Projekte organisiert, durchgeführt und auch finanziell unterstützt (z.B. Teamtage in Hobbach und Resilienzkurs)

JaS ist ein niederschwelliges Angebot an Familien, die vielleicht das Jugendamt speziell nicht nutzen würden.

Einige Fälle müssen jetzt auch nach Möglichkeit von der zuständigen Schulpsychologin übernommen werden, doch ist sie auch schon längst mehr als ausgelastet.

Die Jugendsozialarbeit ist eine wertvolle Unterstützung für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Mittagsbetreuung.

Darum bitten wir dringend um eine Neubesetzung der Stellen zum kommenden Schuljahr.“

Der Gemeinderat muss entscheiden, ob die Stelle ungefördert nachbesetzt werden kann/soll oder nach einem Jahr Vakanz ein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden soll.


Beschluss:

Die Stelle der Jugendsozialarbeit an Schulen soll weiterhin ungefördert bleiben und schnellstmöglich wiederbesetzt werden. Die Gemeinde steht einer Erhöhung bis zu einer Vollzeitstelle offen gegenüber. Eine Förderung wird parallel nochmals geprüft.