Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 16.12.2022 hat Herr Claus Albert, Berater für Bauliche Barrierefreiheit in der Bezirksgruppe Unterfranken Aschaffenburg-Miltenberg, bei der Gemeinde angefragt, ob es möglich sei, die Straßenquerungen am Kreisel Großostheimer Straße so umzubauen, dass diese für Menschen mit Sehbehinderung sicherer zu passieren seien.

Bei der Straße handelt es sich um eine Staatsstraße, zu der auch die Fahrbahnteiler gehören. Die Fuß- und Radwege befinden sich in der Baulast der Gemeinde Niedernberg. Bevor mögliche Verbesserungsmaßnahmen geprüft werden konnten, musste zuerst die Zuständigkeit für die Umsetzung einer möglichen Baumaßnahme und die Frage der Kostenübernahme geklärt werden.

Inzwischen hat ein gemeinsamer Ortstermin zwischen beiden Behörden, Herrn Albert und Frau Schillikowski als Behindertenbeauftragte des Landkreis Miltenberg stattgefunden. Bei diesem Termin wurde von Herrn Albert ein Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieser wurde anschließend im Auftrag der Gemeinde Niedernberg verfeinert und zu Papier gebracht.

Das staatliche Bauamt, vertreten durch Herrn Schießer, hat bei dem Termin signalisiert, dass eine Maßnahme zur Verbesserung der Situation für sehbehinderte Menschen aus Sicht ihrer Behörde möglich ist. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Behindertenbeauftragten zum Lösungsvorschlag und ein Beschluss des Gemeinderates Niedernberg, dass die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Frau Schillikowski hat der Planung am 07.06.2024 per Email zugestimmt.

Wenn der Gemeinderat der Maßnahme zustimmt, wird zwischen der Gemeinde und dem staatlichen Bauamt ein Vertrag geschlossen, der die Kostenübernahme regelt. Den Vertragsentwurf wird von Herrn Schießer ausgearbeitet. Den Großteil der Baukosten wird dabei die Gemeinde tragen müssen, da auf deren Grund der größere bauliche Aufwand stattfindet.

Die Baukosten wurden in einer ersten Schätzung durch das Büro Jung mit ca. 24.000 € zzgl. Nebenkosten kalkuliert.

Auf Nachfrage der Verwaltung in Bezug auf die Nachteile für Radfahrer beim Umbau der Querung hat Herr Niklös vom Büro Jung folgende Antwort gegeben:

„die DIN fordert eine Höhendifferenz von 3 cm zwischen Geh-Radweg und Fahrbahn bei nicht höhendifferenzierten gemeinsamen Querungen (siehe auch Bild ->)

3 cm deshalb, weil man festgelegt hat, dass dies der Höhenüberstand ist, welcher unstrittig mit dem Taststock wahrnehmbar ist. Eine weitere Reduktion wäre daher mit dem Behinderten Beauftragten abzustimmen, da eine Absenkung in Eigenverantwortung im schlimmsten Fall zu Personenschäden führt.

Rollstuhlüberfahrstein gewählt:

Hierdurch wird die Überfahrt auch für Rollstuhlfahrer / Rollatorfahrer und letztlich den Fahrradfahrern deutlich erleichtert.“

Die Verwaltung empfiehlt, dem Planentwurf zuzustimmen und sich für den Umbau der Straßenquerungen auszusprechen.


Beschluss:

Die zwei Straßenquerungen am Kreisel Großostheimer Straße im Bereich der Staatsstraße 2313 sollen so umgebaut werden, dass sie für Menschen mit einer Sehschwäche besser zu passieren sind.