Sitzung: 23.07.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 095/2024
Sachverhalt:
Die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg existiert seit fast 30 Jahren. Sie wird von einem Großteil der Grundschulkinder besucht.
Die langen Buchungszeiten sind in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Die kurzen Buchungszeiten wurden vermehrt täglich gebucht. Für das kommende Schuljahr liegen der Gemeindeverwaltung 144 Anmeldungen vor. Die Kinder werden fachlich betreut und können je nach Buchungszeit ihre Hausaufgaben erledigen, spielen, toben, sich kreativ betätigen und spielerisch das ein oder andere erlenen. In der Mensa wird am Mittag ein warmes Essen angeboten. In einigen Ferienzeiten können die Eltern bei Bedarf eine Ferienbetreuung hinzubuchen.
Die Gemeinde Niedernberg kann die Mittagsbetreuung als öffentliche Einrichtung nach Art. 21 Gemeindeordnung (GO) betreiben. Die Benutzung kann durch Satzung nach Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO geregelt werden. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden.
Der Inhalt der Satzung orientiert sich grundlegend an den Inhalten der Benutzungsordnung und an den tatsächlichen Gegebenheiten. Sie regelt unter anderem wie die An- und Abmeldung vonstattengeht und welche Betreuungszeiten es gibt.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.
1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98) die
angefügte Mittagsbetreuungssatzung.
