Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Die Gemeinde erlässt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Planungen gestartet. Sollten seitens der Gemeinderatsmitglieder Projektwünsche existieren bittet die Gemeindeverwaltung diese bis Ende September mitzuteilen.