Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 11610, Großwallstädter Straße 27, hat einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Auf dem Grundstück soll im rückwärtigen Bereich ein Einfamilienhaus mit Pultdach entstehen.

Das Grundstück ist derzeit bereits bebaubar. Der Bauherr wünscht von folgenden Eckpunkten abzuweichen (Festsetzung Bebauungsplan -> Wunsch Bauherr):

-       Satteldach 35-44° -> Pultdach 5°

-       Traufhöhe 4,00 m -> 7,45 m

-       Ein Vollgeschoss -> zwei Vollgeschosse

Aufgrund der erforderlichen Befreiungen stellt das Landratsamt keine Baugenehmigung aus, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte am 25.06.2024 bereits im Rahmen des Bauantrags sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Ein brandschutzrechtliches Problem besteht nach Rücksprache mit der Brandinspektion nicht.

Die Antragsteller haben sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dem Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18, Großwallstädter Straße 27, vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB stattfinden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 06.18 für die Fl.Nr. 11610 dahingehend, dass auf dem Grundstück ein zweigeschossiges Einzelhaus mit Pultdach möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.