Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Eugen Seitz legt mit schriftlicher Erklärung vom 18.02.2025 sein Amt als Gemeinderatsmitglied in der Gemeinde Niedernberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt nieder.

Für seine lange 27-jährige, engagierte Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg wird Eugen Seitz gedankt.

Die Amtsniederlegung erfolgt nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt ein Listennachfolger nach.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Festlegung des Amts als Gemeinderatsmitglied von Eugen Seitz fest.


Abstimmungsvermerke:

Eugen Seitz nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.