Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 17.03.2025 ging der angefügte Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Photovoltaikanlage westlich der B469 ungefähr auf Höhe des Umspannwerks ein.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 25.07.2023 mit möglichen Standorten für Photovoltaikanlagen beschäftigt. Hierbei wurde festgelegt, dass man sich auf den Ausbau von Photovoltaikprojekten auf den nördlichen Gemarkungsbereich, östlich der B 469, konzentriert. Andere Bereiche mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit sollten ausgespart werden.

Derzeit erreichen die Gemeindeverwaltung zahlreiche Anfragen zur Errichtung von Anlagen rund um das Umspannwerk. Die Gemeindeverwaltung sammelt die Anfragen und steht im Austausch mit dem Regionalen Energiewerk (REW). Zunächst soll seitens des REW die Vorprüfung der Windkraft erfolgen, um abschätzen zu können, ob die Machbarkeit in Niedernberg hierzu gegeben ist. Anschließend können etwaige andere Projekte beleuchtet werden.

Die Gemeindeverwaltung sieht keine Veranlassung für den nun vorliegenden Antrag eine Bauleitplanung in die Wege zu leiten. Die Gemeindeverwaltung bittet weiterhin um Ausweitung des Beschlusses, damit etwaige Folgeanträge dem Gemeinderat nicht mehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.


Beschluss:

Der Gemeinderat hält an seiner Grundsatzentscheidung Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur im nördlichen Gemarkungsbereich, östlich der B469, zuzulassen, fest. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt entsprechende Anträge abzulehnen.