Sachverhalt:
Am
17.03.2025 ging der angefügte Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage westlich der B469 ungefähr auf Höhe
des Umspannwerks ein.
Der
Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 25.07.2023 mit möglichen
Standorten für Photovoltaikanlagen beschäftigt. Hierbei wurde festgelegt, dass
man sich auf den Ausbau von Photovoltaikprojekten auf den nördlichen
Gemarkungsbereich, östlich der B 469, konzentriert. Andere Bereiche mit höherer
natürlicher Ertragsfähigkeit sollten ausgespart werden.
Derzeit
erreichen die Gemeindeverwaltung zahlreiche Anfragen zur Errichtung von Anlagen
rund um das Umspannwerk. Die Gemeindeverwaltung sammelt die Anfragen und steht
im Austausch mit dem Regionalen Energiewerk (REW). Zunächst soll seitens des
REW die Vorprüfung der Windkraft erfolgen, um abschätzen zu können, ob die
Machbarkeit in Niedernberg hierzu gegeben ist. Anschließend können etwaige
andere Projekte beleuchtet werden.
Die
Gemeindeverwaltung sieht keine Veranlassung für den nun vorliegenden Antrag
eine Bauleitplanung in die Wege zu leiten. Die Gemeindeverwaltung bittet
weiterhin um Ausweitung des Beschlusses, damit etwaige Folgeanträge dem
Gemeinderat nicht mehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hält an seiner Grundsatzentscheidung
Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur im nördlichen
Gemarkungsbereich, östlich der B469, zuzulassen, fest. Die Gemeindeverwaltung
wird ermächtigt entsprechende Anträge abzulehnen.