Mitteilung:
In der Sitzung vom 18.02.2025 stellte die Gemeindeverwaltung die rechtsaufsichtliche Würdigung sowie die Forderung nach frühzeitiger Gegensteuerung gegen die steigenden laufenden Aufwendungen bzw. die gleichbleibenden Erträge dar.
Zu beachten ist, wie bereits in der vergangenen Sitzung dargestellt, die Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung.
Erträge resultieren aus
- den sonstigen Einnahmen,
- den besonderen Entgelten und
- den Steuern.
Die sonstigen Einnahmen lassen sich nur bedingt beeinflussen. Hierzu gehören unter anderem die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer, Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (zum Beispiel Zuschüsse für Maßnahmen, Investitionspauschalen, etc.), sonstige Zuweisungen, Verkaufseinnahmen und Miet- und Pachterträge.
Mit der Prüfung der Miet- und Pachterträge hat die Gemeindeverwaltung bereits begonnen. Die Landpachtverträge sollen vereinheitlicht werden. Eine größere Erhöhungsmöglichkeit wird hier nicht gesehen. Die geplante Vereinheitlichung stimmt mit den Beträgen im Umkreis überein. Weiterhin gibt es noch vereinzelte weitere Mieten, wie z. B. die feste Vermietung von Räumen an die Albert-Liebmann-Schule, etc., diese wurden noch nicht geprüft.
Die besonderen Entgelte sind Beiträge, Gebühren und andere privatrechtliche Entgelte soweit sie zumutbar und geboten sind. Deshalb können die Gemeinden aus sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und verkehrspolitischen Gründen darauf verzichten kostendeckende oder kostenüberschreitende Gebühren zu erheben.
Entscheidend ist hierbei die Frage, ob es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, bei der der volle Aufwand (auch kalkulatorische Kosten) über die Entgelte umzulegen ist, oder um eine sonstige Einrichtung. Kostenrechnende Einrichtungen sind insbesondere die (Ab-)Wasserversorgung und das Bestattungswesen.
Bei den sonstigen Einrichtungen wie den Hallen und Plätzen kann ein Verzicht auf eine kostendeckende Gebühr erfolgen. Hierbei soll wirtschaftlich erwogen werden, welcher Preis zu den besten Erträgen führt, also hoch genug ist, um möglichst viele Einnahmen zu erzielen, aber nicht so hoch ist, dass er mögliche Benutzer abschrecken würde.
Die Gebühren wurden in der Vergangenheit oft bewusst nicht angepasst.
Im Folgenden eine Übersicht über relevante Bereiche, das durchschnittliche Jahresergebnis des Teilhaushalts der Jahre 2019 bis 2023 sowie eine Einschätzung der Gemeindeverwaltung.
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Feuerwehr -279.674,08 Euro
Die Gebühren für Feuerwehreinsätze, etc. müssen neu kalkuliert werden; allerdings
lässt sich eine Übersicht über die Mehrerträge schwer darstellen, da nicht alle
Aufwendungen in die Gebührenkalkulation einfließen.
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Friedhof -99.696,58 Euro
Die Kalkulation für den Friedhof wurde im Gemeinderat bereits im Jahr 2022 behandelt.
Hier wies die Gemeindeverwaltung bereits im Rahmen der Beschlussfassung darauf
hin, dass es sich um eine kostendeckende Einrichtung handelt. Es wurde jedoch
eine geringere Gebühr festgesetzt. Dies wurde ebenfalls im Prüfbericht
beanstandet. In der Abhandlung des Prüfberichts wurde dies lediglich zur
Kenntnis genommen. Hier liegt eine Forderung der Rechtsaufsicht vor, diese
anzupassen.
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Grillplatz: ca. -6.000 Euro
Die Satzung für den Grillplatz wurde 2023 neu erstellt (aktuelle Gebühr:
Niedernberger 30 Euro, Auswärtige 60 Euro). Eine Gebührenerhöhung
wurde für die Nutzung nicht vorgenommen. Die Gebühren für die Holznutzung
wurden jedoch den tatsächlichen Kosten angepasst und auch im vergangenen Jahr
nochmals erhöht. Die Grillplatzgebühren sollten angepasst werden. Hierbei ist
zu beachten, dass der Grillplatz trotz der geringen Gebühr im Durchschnitt
lediglich an 35 Tagen im Jahr genutzt wird. Würde man eine Kostendeckung
erzielen wollen, müsste man je Vermietung einen Betrag in Höhe von rund 260
Euro ansetzen.
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Hans-Herrmann-Halle -393.988,78 Euro
Nach den Recherchen der Gemeindeverwaltung fand die letzte Erhöhung 1997 statt.
Die Gebühren sollten überarbeitet werden, auch wenn eine Kostendeckung nicht
erreicht wird. Ebenfalls wäre eine Satzung erstrebenswert.
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Holz (Produkt Land- und Forstwirtschaft) -61.038,58 Euro
Im Produkt Land- und Forstwirtschaft werden auch kleinere Positionen verbucht,
die nicht direkt mit der Bewirtschaftung zusammenhängen, wie Mitgliedsbeiträge
an den GeoNaturpark. Auch fließen hier die Kosten für die allgemeine Waldbewirtschaftung
ein. Die Holzgebühren wurden zuletzt am 25.06.2024 für die vergangene
Zuteilungsperiode angepasst. Die Gemeindeverwaltung plant ein Treffen mit dem
Förster, hier sollen auch die Holzgebühren besprochen werden.
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Jugendtreff -35.906,23 Euro
Ein Großteil des Aufwands resultiert aus den Personalkosten. Aber auch Einkäufe
und Aufwendungen für weitere Angebote (Lebensmittel, Workshops, etc.) sind
beinhaltet. Die Erträge decken diese Aufwendungen nicht.
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Mensa
Die Gebühren wurden in der vergangenen Sitzung betrachtet.
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Mittagsbetreuung -223.283,74 Euro
Ferienbetreuung -27.897,57 Euro
Die Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung sind nach den vorliegenden
Informationen seit Beginn an unverändert (ausgenommen die erhöhte Gebühr für
externe Ferienbetreuungskinder). 2015 wurde eine Gebührenordnung erarbeitet,
die 2024 aufgehoben und dafür eine Satzung erlassen wurde. Aus Sicht der
Gemeindeverwaltung wäre es sinnvoll, die Gebühren für den Besuch der Betreuung nach
der Erarbeitung der Kindergartenvereinbarung zu prüfen.
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Schulturnhalle -54.366,19 Euro
Es wird davon ausgegangen, dass die Gebühren hier ebenfalls seit vielen Jahren
unverändert sind. In der Schulturnhalle ist die besondere Situation, dass
einige Räume fest vermietet sind, andere Räume analog der Hans-Herrmann-Halle
nach Buchung für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen. Die Gebühren sollten
überarbeitet werden, auch hier wäre eine Satzung erstrebenswert.
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Schulsportgelände -10.546,83 Euro
Für die Nutzung des Schulsportgeländes werden aktuell keine Gebühren erhoben. Hier
sollte analog der Schulturnhalle verfahren werden.
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Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungskosten können nicht beziffert werden. Die Kostensatzung ist für
die Vornahme von Amtshandlungen für einzelne Bürger, sie wurde zuletzt 2022 aktualisiert
(z. B. für Kopien). Diese kann zwischenzeitlich erneut angepasst werden, auch
wenn sie keine größere Einnahmequelle darstellt, deckt sie zumindest einen Teil
des anfallenden Aufwands.
Als letzte Möglichkeit besteht die Einnahmenbeschaffung aus Steuern. Diese können erhöht werden, wenn die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Die Bearbeitung der o. g. Punkte wird sukzessiv erfolgen und wurde bereits angestoßen. Teilweise fanden in den vergangenen Jahren bereits Anpassungen statt.
In den wiederkehrenden laufenden Aufwendungen, die sich beeinflussen lassen, stecken, die bereits erwähnten größeren Positionen wie das Amts- und Mitteilungsblatt, die Jugendsozialarbeit an Schulen sowie die Kindertagesstätten. Im Folgenden ein Auszug aus einigen Positionen inkl. dem gerundeten durchschnittlichen Jahresergebnis der Jahre 2022 bis 2024; Personalkosten (sowie Fahrzeug-, Material-, Sach- und Gemeinkosten) sind hierbei nicht berücksichtigt:
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Amts- und Mitteilungsblatt -27.000 Euro
Kostenloses Amts- und Mitteilungsblatt für alle Haushalte.
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Bepflanzung -2.800 Euro
Frühjahrs- und Herbstbepflanzung z. B. in Blumenkübeln
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Fahrradaktionstag mit Stadtradeln -1.000 Euro
Der Fahrradaktionstag fand in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von
Stadtradeln statt. Ziel der Aktion ist das Thema Umweltschutz und
Fahrradmobilität in den Fokus zu rücken. Die Aktion wurde in Kooperation mit
Vereinen durchgeführt, welche die Bewirtung übernahmen.
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Ferienspiele -1.200 Euro
Bei den Ferienspielen wird das Meiste über die Vereine abgedeckt. Es entsteht
nur ein geringer Aufwand.
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Flursäuberungsaktion -700 Euro
Die Flursäuberungsaktion wird von zahlreichen fleißigen Helfern bewältigt.
Diese erhalten im Anschluss als Dankeschön eine kostenfreie Stärkung.
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GemeindeTV -2.000 Euro
Öffentlichkeitsinformation
- Hundekotbeutel -2.600 Euro
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Jugendaustausch -5.000 Euro
Zur Förderung der Städtepartnerschaft findet jährlich ein Jugendaustausch
zwischen unserer Partnergemeinde Santes und Niedernberg statt. Die Teilnahme
hieran ist kostenlos.
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Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) -32.000
Euro
Die Gemeinde hat eine ungeförderte Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen
eingerichtet. Die Stelle war bis Sommer 2024 eine Halbtagsstelle und wurde
anschließend zu einer Ganztagesstelle aufgestockt.
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Kindertageseinrichtungen -1.000.000 Euro
In diesem Betrag stecken sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Förderung,
Zuschüsse als auch die Defizitübernahme für den Betrieb. Die
Betriebsvereinbarungen befinden sich aktuell auf dem Prüfstand. Damit soll auch
die Gebäudeübernahme der kirchlichen Kindertageseinrichtungen abgebildet
werden.
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U18-Wahl -200 Euro
Das Ziel ist Jugendliche an das Thema Wahl heranzuführen, aber auch den
Auszubildenden, welche für die Durchführung verantwortlich sind, die
Wahlabwicklung näher zu bringen.
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Sitzungsgelder -11.000 Euro
Entschädigung für die Teilnahme an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie
die monatliche Pauschale.
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Vereinsförderung mit Zuschusswesen -32.500 Euro
Übungsleiterzuschüsse; Sportlerehrung; Mitgliederzuschüsse; JuLeiCa; Zuschüsse
Sachkosten, Jugenderholung, Durchführung Veranstaltungen,
Musikschülerförderung, etc.
Große Positionen stellen dagegen sowohl die Personalaufwendungen als auch die Kreisumlage dar.
Bzgl. der Personalaufwendungen laufen derzeit die Tarifverhandlungen. Im Jahr 2024 wurden Aufwendungen für Tarifbeschäftigte in Höhe von 1.691.080,95 Euro gebucht. In den aktuellen Tarifverhandlungen werden Mehrkosten von 11 Prozent (inkl. geforderte Urlaubstage etc.) diskutiert. Dies entspräche, auf das vergangene Jahr betrachtet und Stufensteigerungen, etc. außer Acht gelassen, einem Gesamtbetrag von 1.877.099,85 Euro. Im Haushalt sind 1.800.000 Euro veranschlagt.
Der Kreis diskutiert aktuell über eine Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 43 Prozent (entspräche im Haushaltsjahr 2025 3.581.897,85 Euro) auf nun 49,9 Prozent (entspräche im Haushaltsjahr 4.156.667,50 Euro). Nach aktuellem Kenntnisstand wurde diese Erhöhung abgelehnt, es stehen nun 47,9 Prozent im Raum (entspräche 3.990.067,60 Euro). Im Haushalt sind 4.015.000 Euro veranschlagt.