Sitzung: 06.05.2025 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 043/2025
Sachverhalt:
Am 15.10.2024 hat der Gemeinderat die Planentwürfe des Büro Tropp-Plan freigegeben. Die Pläne wurden dem Förderantrag zur Aufwertung des Mainufers beigefügt.
Bei der Prüfung der Unterlagen durch das Landratsamt wurden diese auch an die entsprechenden Fachbehörden weitergeleitet. Das Denkmalamt hat hinsichtlich der historischen Hochwasser-Schutzmauer, die in der Denkmalliste eingetragen ist, Bedenken geäußert.
Bei einem Vororttermin mit der Fachbehörde, einem Vertreter der Gemeindeverwaltung und Herrn Tropp wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, Denkmalschutz und Platzgestaltung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Herr Tropp hat am 01.04.2025 einen überarbeiten Plan an die Fachbehörde geschickt mit der Bitte um vorläufige Stellungnahme.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat am 16.04.2025 mit folgendem Wortlaut geantwortet:
„Hochwasserschutzmauer
Gegen die dargestellte Variante, in der der denkmalgeschützte Mauerteil in der Höhe abgetragen und als Sitzmauer in die Planung integriert wird, bestehen keine Bedenken. Jedoch sollten die Bereiche, die in der Planung als Zitate der ehemaligen Mauer bezeichnet sind, ebenso in Sitzhöhe erhalten bleiben. Denkmalfachliche Bedenken gegen den vorgesehenen Teilabbruch zugunsten der Erschließung des dahinterliegenden Bereichs werden zurückgestellt.
Nach Möglichkeit sollten die abgetragenen Sandsteine der vorhandenen Uferbefestigung in die weitere Planung, zum Beispiel als Sitzmöbel, integriert werden.
Die Detailplanung zur Wiederverwendung der abgetragenen Sandsteine und der Gestaltung der Sitzmauer mit Sandsteinabdeckplatten ist vor Ausführungsbeginn mit den Denkmalbehörden abzustimmen.
Bodenbeläge
Das historische Sandsteinpflaster der Uferbefestigung ist in Gänze zu erhalten.
Die neuen Bodenbeläge sollten möglichst ruhig miteinander harmonieren. In diesem Sinne ist zu überlegen, im Bereich „Betonsteinpflaster, Muschelkalkmix, graugelb“ die Materialität des Sandsteins aufzugreifen. Zumindest sollte die Farbigkeit auf das historische Sandsteinpflaster abgestimmt sein.
Wir bitten um Beachtung bei der Antragstellung.“
Die überarbeiten Planentwürfe liegen der Verwaltung seit Freitagnachmittag vor.
Die Verwaltung empfiehlt, die neuen Pläne freizugeben. Die Unterlagen müssen an die Förderstelle weitergeleitet werden. Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen.
Beschluss:
Der Plan für den Fähranleger vom 02.05.2025 wird freigegeben. Die Förderstelle wird über die Änderungen informiert. Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach §6 Baudenkmale wird gestellt.