Sitzung: 06.05.2025 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 045/2025
Sachverhalt:
Die jährliche Bedarfserhebung ist dem Landratsamt vorzulegen. Die Bedarfserhebung wird anhand von Bevölkerungsdaten und Daten zur tatsächlichen Buchung der Einrichtungen vorgenommen.
Im Ergebnis der durchgeführten Bedarfserhebung ist festzustellen:
1. dass ausreichend Mittagsbetreuungsplätze vorhanden sind. Die hohen Buchungszahlen sind unverändert geblieben. Die Betreuungszeiten am späteren Nachmittag werden weiterhin wenig nachgefragt.
Für den ab 2026 sukzessive einsetzenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder ist die Einrichtung weiterhin gut aufgestellt. Die benötigten Strukturen sind bereits vorhanden. Da bereits 90 % der Grundschüler die Mittagsbetreuung besuchen, sind keine größere Steigerungen mehr möglich.
Durch die Errichtung der Mensa und den Ausbau der Mittagsbetreuung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung im Grundschulalter bereits erfüllt. Ggf. sind bei verändertem Bedarf auch personelle Anpassungen notwendig.
Faktoren, die die Inanspruchnahme beeinflussen, sind:
• Trends/Gruppendynamik (Nutzen viele Kinder einer Klasse das Angebot, wollen die Verbliebenen auch dabei sein.)
• Schulische Leistungen: Die Mittagsbetreuung wird von vielen Eltern und Lehrerinnen als positiver Faktor betrachtet und entsprechend herangezogen. Teilweise wird seitens der Schule eine Empfehlung ausgesprochen, bspw. sein Kind in der Betreuung die Hausaufgaben erledigen zu lassen.
2. dass die Kindergartenplätze, auch unter Berücksichtigung/Anrechnung auswärtiger Kinder, ausreichend vorhanden sind. Kinder im Krippenalter (ab 2,5 Jahren) sind in der Belegung ebenso zu berücksichtigen. Die Möglichkeit zu dieser vorgezogenen Betreuung im Kindergarten hat in der Vergangenheit zur Entlastung der Krippe beigetragen.
3. dass sich im Krippenbereich die Lage aktuell entspannt zeigt, also ausreichend Plätze vorhanden sind.
Der Bedarf in dieser Altersgruppe von eins bis drei Jahren wird insgesamt durch drei Einrichtungsarten abgedeckt, die sich im Angebot ergänzen: Kinderkrippe, Kindertagespflege und die Einsteigergruppen der Kindergärten (ab 2,5 J.).
Erläuterungen zur Datenbasis – Folgen der geburtenschwachen Jahre 2022 und 2023
Auf die auffallend geburtenschwachen Jahre 2022 und 2023 (33 bzw. 34 Geburten) folgte 2024 ein geburtenstarkes Jahr (46). Der Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegt rechnerisch bei 42,5 Geburten, wobei andere geburtenschwache Jahre mindestens den Wert 40 aufweisen. Hier zeigt sich, wie außergewöhnlich die beiden Jahre 2022 und 2023 ausgefallen sind. Die Zahl der Geburten sank auch bundesweit auf den niedrigsten Stand seit 2013.
Dennoch sind weitere kleinteilige Faktoren in ihrer Wahrscheinlichkeit mitzudenken, insbesondere durch den Umstand, dass die Nutzung der Krippenbetreuung durch einen unkalkulierbaren Anteil der Kinder und Eltern wahrgenommen wird. Mehrbedarfe können sich durch Folgendes einstellen:
• Trend zur Nachverdichtung von Wohnraum (neue Baugebiete nicht als alleiniger Indikator für zu erwartenden Zuzug), Wohnraum für Familien durch Sanierungen im Altort
• Erhöhte Nachfrage nach Krippenbetreuung infolge eines steigenden Arbeitskräftebedarfs
• Zuzug von weiteren Geflüchteten
Kindergärten – Rückgang des eigenen Niedernberger Bedarfs, fortgesetzte hohe Nachfrage von Auswärtigen
Nach wie vor hat für Niedernberger Eltern der Bezug zum Sozialraum einen hohen Wert, d. h., um an der sozialen Gemeinschaft des Heimatorts teilzunehmen, bietet sich ein möglichst wohnortnaher Platz an, was sich in der kaum vorhandenen Inanspruchnahme von Kindergärten in anderen Gemeinden widerspiegelt (Punkt 2.3, aktuell zwei Kinder).
Welche Einrichtung von Niedernbergern dann genau bevorzugt wird, kann nicht beeinflusst werden. Durch das jetzige individuelle Anmeldeverfahren ist keine Steuerung wie bei einem zentralen Anmeldeverfahren vorgesehen (gleichmäßiges Befüllen der Einrichtungen). Besprochen ist, dass die beiden großen Haus-Kindergärten den Umstand nutzen könnten, zu einem Träger zu gehören, und so selbst die Auslastung der Einrichtungen gleichmäßig(er) zu gestalten. Teilweise nehmen Eltern Wartezeiten ohne Betreuung in Kauf, um ihr Kind in der Wunsch-Kita unterzubringen (dann mit über drei Jahren). Diese Entwicklung führt auch zu einer ganzjährigen hohen Auslastung der Kitas, die sonst eine gewisse Rhythmik kennen: Die volle Belegung erfolgt eigentlich erst in der zweiten Hälfte des Betreuungsjahres.
Kindertagespflege – Erweiterung der bestehenden KTP
Die aktuell einzige bestehende Kindertagespflege (KinderGlück, Heike Baumgärnter) hat die im Vorjahr beschriebene Absicht umgesetzt. Durch Einbezug einer weiteren Kindertagespflegekraft wurde das Angebot auf fünf Tage (bisher vier) ausgedehnt (Details s. 1.2).
Fazit:
Die Betreuungsangebote sind in allen Bereichen gewährleistet, insbesondere was die Platzanzahl betrifft. Der Kontakt zur Kindertagespflege hat sich in der vergangenen Zeit deutlich intensiviert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die
Bedarfsumfrage zustimmend zur Kenntnis.