Mitteilung:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand
I“ unter der Nr. 03.13 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung
soll im Bereich der Flurnummer 7000/69, Tafelweg 22, die Errichtung eines
zweigeschossigen, freistehenden Einfamilienhauses mit Walmdach ermöglicht
werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans
wurde im Amtsblatt vom 20.12.2024 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren
ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der
Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu
äußern. Während dieser Zeit sind keine Einwendungen eingegangen.
In Sitzung vom 25.02.2025 fasste der Bau- und Umweltausschuss
den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Im Amtsblatt vom 14.03.2025 erfolgte
die Bekanntmachung des Beschlusses sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese
fand vom 24.03.2025 bis 25.04.2025 statt. Die Einwendungen werden in heutiger
Sitzung behandelt.